Im Juli 2009 hat die ElCom die Tarife des Übertragungsnetzes für das Jahr 2010 vorsorglich abgesenkt und damit weitere Strompreiserhöhungen verhindert. Nun zeigen die definitiven Untersuchungsresultate, dass die Absenkung begründet war. Damit wurden die Konsumenten in diesem Jahr von Kosten von rund 130 Mio. Fr. entlastet.
Am 9. Juli 2009 hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission die im Mai publizierten Tarife 2010 des Übertragungsnetzes vorsorglich abgesenkt. Damit hat sie dazu beigetragen, dass eine flächendeckende Strompreiserhöhung auf den 1. Januar 2010 verhindert werden konnte. Die ElCom war aufgrund einer ersten summarischen Prüfung zum Schluss gekommen, dass die deklarierten Kosten von den Eigentümern des Übertragungsnetzes - Alpiq, BKW, Axpo (Axpo AG, CKW, EGL), EWZ und Rätia Energie sowie einige kleinere Unternehmen - zu hoch angesetzt waren.
Mit dem Vorliegen der definitiven Untersuchungsresultate zeigt sich jetzt, dass die vorsorglichen Massnahmen begründet waren: Die ElCom hat die deklarierten Kosten von Netznutzung und Systemdienstleistungen um rund 13% oder 130 Mio. Franken (von 989 auf 859 Mio. Fr.) gekürzt.
Da die Absenkung bereits vor der Publikation der Tarife 2010 vorgenommen wurde, ändert sich an den aktuellen Netznutzungstarifen nichts. Allerdings zeigen die Untersuchungsresultate, dass die Tarife noch mehr hätten gesenkt werden müssen. Diese Differenz muss nun bei der Berechnung der Tarife für die nächsten Jahre ausgeglichen werden.
Welche anrechenbaren Kosten werden durch die ElCom gekürzt? In ihrer Verfügung korrigiert die ElCom unter anderem die folgenden Kostenkomponenten des Übertragungsnetzes:
Die anrechenbaren Betriebskosten werden um rund 24 Mio. Fr. (von 223 auf 199 Mio. Fr.) gekürzt. Bei ungerechtfertigt hohen Betriebskosten (Vergleiche der Betriebskosten pro Strang-Kilometer) wurde ein Inneffizienzabzug von 25% vorgenommen.
Die anrechenbaren Kapitalkosten werden um rund 48 Mio. Fr. (von 217 auf 169 Mio. Fr.) reduziert. Insbesondere hat die ElCom Abzüge für die sogenannte synthetische Bewertung der Netze vorgenommen. Diese ist gemäss Stromversorgungsverordnung nur in Ausnahmefällen gestattet.
Die ElCom kürzt die anrechenbaren Kosten für Systemdienstleistungen um rund 58 Mio. Fr. (von 549 auf 491 Mio. Fr.). Kürzungen erfolgen insbesondere im Bereich der Wirkverlust-Kosten, die in diesem Verfahren erstmals untersucht wurden.
Tarife 2010 des Übertragungsnetzes Siehe Anhang.
Gegen den Entscheid der ElCom kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Allfälligen Beschwerden wurde im Voraus die aufschiebende Wirkung entzogen.
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