Nichtbiometrische Identitätskarte ohne Chip soll bleiben
Von: mm/f24.ch
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen Identitätskarte ermöglichen. Zudem sollen die Kantone entscheiden können, ob deren Bezug in den Wohngemeinden weiterhin möglich bleibt.
Mit 20 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung schickt die Kommission eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung, mit der sie zwei Initiativen umsetzen will: Eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Thérèse Meyer (Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern), die verlangt, dass weiterhin eine herkömmliche, nichtbiometrische ID ohne elektronisch lesbaren Chip angeboten wird; sowie eine vom Kanton Thurgau eingereichte Standesinitiative (Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung), die den Entscheid, ob die Identitätskarte weiterhin bei den Wohngemeinden beantragt und bezogen werden kann, den Kantonen überlassen will.
Mit Ihrem Gesetzesentwurf schlägt die SPK vor, das Ausweisgesetz so zu ändern, dass auf Antrag weiterhin Identitätskarten ohne Chip bezogen werden können und dass die Kantone über eine allfällige Beantragung in den Gemeinden selber entscheiden können. Die Verankerung dieser Bestimmung im Gesetz gibt den zahlreichen Personen, welche die Identitätskarte nur im Landesinneren benötigen, zum Beispiel um sich bei der Post oder bei einer Bank auszuweisen oder um ihr Alter nachzuweisen, die Möglichkeit, in ihrer Wohngemeinde eine Identitätskarte ohne biometrische Daten zu beziehen. Dies entspricht dem Bedürfnis eines grossen Bevölkerungsanteils.
Die Kommission erachtet die vorgeschlagene Gesetzesänderung für nötig, weil durch die am 1. März 2010 in Kraft getretene Änderung des Ausweisgesetzes der Entscheid, ob weiterhin auch nichtbiometrische ID angeboten werden, dem Bundesrat überlassen ist. Die Vorlage sah zudem vor, dass Identitätskarten nach dem 1. März 2012 nur noch bei den ausstellenden kantonalen Behörden bezogen werden können.
Die SPK des Nationalrates hat bei der Ausarbeitung des Entwurfs darauf geachtet, dass jeder Kanton die Möglichkeit hat, einen bürgernahen Service public anzubieten, indem alle Bürgerinnen und Bürger eine herkömmliche Identitätskarte in einem einfachen Verfahren beantragen können. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. Januar 2011.
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