SVP reicht Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ ein
Von: mm/f24.ch
Während gleichentags die OECE der Schweiz ein gutes Zeugnis für ihre Integrationspolitik ausstellte reichte gestern die SVP ihre Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" ein. Die von 136‘195 Personen in nur sieben Monaten unterschriebene Intitiative verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig steuern und damit kontrollieren kann.
Die stetig zunehmende Einwanderung habe gravierende Folgen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Lohnentwicklung, Mieten, Bodenpreise, Verbauung der Landschaft, Verkehrswege, Energie, Umwelt, Schulen, Gesundheitswesen und Sozialwerke auf die Schweiz, begründet die SVP ihre Initiative.
Hauptgründe für diese Entwicklung seien insbesondere die Einwanderung aus der EU, der Familiennachzug, die offenen Grenzen und verschleppte Probleme im Asylwesen. Ein souveräner Staat müsse selbst bestimmen können, in welcher Grössenordnung und in welcher Qualität die Zuwanderung erfolgen soll, fordern die Initianten. Das Volk erhalte jetzt die Möglichkeit, der unkontrollierten Masseneinwanderung einen Riegel zu schieben.
Mit der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" verlangen, so die SVP, 136‘195 Schweizerinnen und Schweizer, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern wieder eigenständig steuern kann.
„Heute leben über 200‘000 Ausländer mehr in der Schweiz als am 1.1.2008, dies obwohl im gleichen Zeitraum über 160'000 Personen eingebürgert wurden. Mit dieser massiven Einwanderung der letzten Jahre nimmt die Einwohnerzahl der Schweiz rapide zu, was auf alle Lebensbereiche einen Einfluss hat", erklärte Parteichef Toni Brunner.
Gemäss Analyse der SVP zeigen verschiedene Berechnungen, dass bis in 20 Jahren bereits 10 Millionen Menschen in der Schweiz leben werden. Deshalb verlange die Initiative, dass die Schweiz jährlich Höchstzahlen und Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen bestimmt. Dabei sei sicherzustellen, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten gibt.
Der Initiativtext hält entsprechend fest, dass alle Ausländerkategorien miteinbezogen werden, auch die Grenzgänger und der Asylbereich. In der Bundesverfassung soll auch der Grundsatz festgeschrieben werden, dass Einwanderung insbesondere dann möglich ist, wenn sie den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer bei der Arbeitssuche dient.
Weiter hält die Initiative massgebende Kriterien zur Vergabe von Bewilligungen fest: Ein Stellenangebot eines Arbeitgebers aus der Schweiz muss vorliegen. Es sollen nur Leute einwandern und in der Schweiz bleiben dürfen, die sich auch wirklich integrieren wollen. Zudem ist eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage als Bedingung festzulegen.
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