Bundesrat lehnt Volksinitiative "jugend + musik" ab
Von: mm / f24.ch
Die eidgenössische Volksinitiative "jugend + musik" will die musikalische Bildung im schulischen und ausserschulischen Bereich stärken. Der Bundesrat anerkennt die gesellschaftliche Bedeutung der musikalischen Bildung. Er lehnt die Volksinitiative jedoch ab, da sie die kantonale Bildungshoheit in Frage stellt und mit hängigen Regulierungsvorhaben kollidiert.
Die eidgenössische Volksinitiative "jugend + musik" will den Stellenwert der Musik in der Bildungslandschaft verbessern. Mit einer Ergänzung der Bundesverfassung sollen Bund und Kantone verpflichtet werden, die musikalische Bildung zu fördern. Im Weiteren soll der Bund insbesondere Grundsätze für den Musikunterricht an Schulen festlegen.
Die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen stellt ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen dar. Die eidgenössische Volksinitiative "jugend + musik" ruft die Bedeutung der Musik daher zu Recht in Erinnerung. Nach Ansicht des Bundesrates weist der von der Volksinitiative vorgezeichnete Weg allerdings in die falsche Richtung: Erstens wäre die geforderte Kompetenz des Bundes zur Grundsatzgesetzgebung für den Musikunterricht an Schulen ein erheblicher Eingriff in die Bildungshoheit der Kantone. Eine Kompetenzverschiebung einzig im Fachbereich Musik wäre erst recht nicht sinnvoll. Zweitens sind die Kantone daran, wichtige Eckwerte im Bildungswesen gesamtschweizerisch zu regeln (HarmoS-Konkordat, sprachregionale Lehrpläne).
Eine Annahme der Volksinitiative "jugend + musik" würde, so der Bundesrat, diese Bestrebungen unterlaufen. Drittens ist die Volksinitiative in Bezug auf die ausserschulische Musikförderung unnötig, da der Bund in diesem Bereich bereits heute über die nötigen Verfassungsgrundlagen verfügt. Der Bundesrat beantragt deshalb den eidgenössischen Räten, die eidgenössische Volksinitiative "jugend + musik" Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
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