An der Weltklimakonferenz in Kopenhagen hat das Bundesamt für Umwelt BAFU den fünften Bericht der Schweiz zuhanden der UNO-Klimakonvention vorgestellt. Der Bericht dokumentiert den Stand bei der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im Klimabereich. Demnach wird die Schweiz ihre Emissionsziele bis 2012 voraussichtlich erreichen.
Die UNO-Klimakonvention verpflichtet die Industrieländer (Annex-I-Staaten), in regelmässigen Abständen einen Bericht zu den nationalen Anstrengungen im Klimaschutz sowie ihren Bemühungen zur Erreichung der im Kyoto-Protokoll vereinbarten Ziele einzureichen. Die Schweiz erfüllt diese Auflage mit der Präsentation des fünften nationalen Berichts zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des zweiten zuhanden des Kyoto-Protokolls.
Der neue Bericht, welcher der UNO-Klimakonvention bis Ende 2009 eingereicht wird, liefert eine Übersicht zur Schweizer Klimapolitik seit 2005 und beschreibt die Entwicklung der Treibhausgasemissionen bis 2007 und die erwartete Entwicklung bis 2020. Weiter werden auch Aktivitäten im Bereich der Anpassung, der internationalen Zusammenarbeit, der Klimaforschung und der Öffentlichkeitsarbeit dargestellt.
Im Vergleich zum vierten Bericht aus dem Jahre 2005 hat sich der Treibhausgasausstoss nicht massgeblich verändert. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass bis Ende 2007 in der Schweiz hauptsächlich freiwillige Massnahmen ergriffen wurden. Die Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls und des CO2-Gesetzes (inkl. CO2-Abgabe auf Brennstoffen) begann erst 2008.
Übersicht über nationale Treibhausgasemissionen Die Entwicklung der nationalen Treibhausgasemissionen ist seit 1990, dem Referenzjahr des Kyoto-Protokolls, im Schweizer Treibhausgasinventar dokumentiert. Das Bundesamt für Umwelt BAFU führt darin gemäss den Vorgaben des Kyoto-Protokolls die Emissionsentwicklung seit 1990 lückenlos und transparent nach. Im Jahr 2007 stiess die Schweiz insgesamt rund 51 Millionen Tonnen Treibhausgase aus (CO2 und in CO2-Äquivalente umgerechnete andere Treibhausgase). Das sind 6,73 Tonnen CO2-Äquivalente pro Kopf. Über den Zeitraum von 1990 bis 2007 ist der Ausstoss insgesamt stabil geblieben.
Aktuelle Emissionsszenarien und die Schweizer Klimapolitik Die Schweiz hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss im Zeitraum von 2008 bis 2012 gegenüber 1990 um 8 Prozent zu verringern. Aufgrund der aktuellen Perspektiven kann dieses Ziel erreicht werden, jedoch nur unter Berücksichtigung von Kohlenstoffsenken sowie des Kaufs von ausländischen Emissionszertifikaten.
Zur Erreichung der Ziele setzt die Schweiz auf ein breites Spektrum von Massnahmen, die verschiedene Sektoren betreffen, so zum Beispiel auf fiskalische Anreize (CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen, Emissionshandel, Gebäudeprogramm) aber auch auf freiwillige Massnahmen von Wirtschaft und Privaten (zum Beispiel Zielvereinbarungen in verschiedenen Bereichen). Trotzdem werden zurzeit noch nicht überall die angestrebten Wirkungen erreicht, zum Beispiel im Verkehrssektor).
Massnahmenmix bis 2020 Für die nächste Verpflichtungsperiode bis zum Jahr 2020 will die Schweiz die Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 senken. Die Schweiz ist unter gewissen Umständen gar bereit, um 30 Prozent zu reduzieren. Dafür sind im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes unter anderem folgende Massnahmen vorgesehen:
Weiterführung der CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen von 36 CHF pro Tonne CO2;
Teilzweckbindung der CO2-Abgabe von maximal 200 Millionen CHF pro Jahr zur Finanzierung CO2-wirksamer Gebäudesanierungen;
Verbindlicher CO2-Emissionszielwert für den Durchschnitt der neu verkauften Personenwagen;
Ablösung des Klimarappens: Einführung der Pflicht für Hersteller und Importeure von fossilen Treibstoffen, mindestens einen Viertel der verursachten Treibstoffemissionen durch Treibhausgas mindernde Massnahmen im In- oder Ausland zu kompensieren;
Weiterführung und Verbesserung des bestehenden Emissionshandelssystems (ETS) für energieintensive Unternehmen im Hinblick auf eine Verknüpfung mit dem europäischen System;
Koordination der notwendigen Anpassungsmassnahmen an die nicht mehr zu verhindernde Klimaänderung durch den Bund.
In der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes ist eine Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 vorgesehen, ungeachtet des Resultats der Weltklimakonferenz von Kopenhagen. Die Gesetzesrevision wird zurzeit in den Eidgenössischen Räten behandelt.
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