SR-Kommission verschärft Asylgesetz
Von: mm/f24.ch
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) legt dem Ständerat den Entwurf für eine Asylgesetzrevision vor, der eine Reihe von kurzfristig umsetzbaren Verfahrensbeschleunigungen und Verschärfungen vorsieht. Der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates soll an diesen zurückgewiesen werden mit dem Auftrag, in einer neuen Vorlage langfristige Reformen zur Beschleunigung des Asylverfahrens vorzuschlagen.
Mit 5 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission in der Gesamtabstimmung einem Entwurf zur Revision des Asylgesetzes zugestimmt, in deren Rahmen sie ihrem Rat eine Anzahl von kurzfristig wirksamen Gesetzesänderungen vorschlägt.
Künftig soll es nicht mehr möglich sein, ein Asylgesuch auf einer Schweizer Vertretung im Ausland einzureichen. Ein Antrag, der die Möglichkeit für die Einreichung von Auslandsgesuchen beibehalten will, wurde mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, dass Asylsuchende, die als Verfolgungsgründe einzig Wehrdienstverweigerung oder Desertion geltend machen, in der Schweiz künftig kein Asyl mehr erhalten, sondern höchstens vorläufig aufgenommen werden.
Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde“ (Art. 29a BV). Diese für einen Rechtsstaat grundlegende „Rechtsweggarantie“ soll auch für abgewiesene Asylbewerber gelten, deren Gesuch um eine Anerkennung als „Härtefall“ von den kantonalen Behörden nicht unterstützt wird. Entgegen der Stellungnahme des Bundesrates folgt die Kommission mit 5 zu 5 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten einer entsprechenden Empfehlung des Bundesgerichts.
Mit 8 zu 0 Stimmen hat die SPK-S den Entwurf mit einer neuen Bestimmung ergänzt, wonach Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen prioritär behandelt werden sollen. Mit ihrem Beschluss gibt die SPK einer entsprechenden Petition der Jugendsession 2010 Folge.
Der vom Bundesrat vorgeschlagenen Pflicht der Asylsuchenden, gesundheitliche Beeinträchtigungen bereits in der Anfangsphase des Asylverfahrens geltend zu machen, hat die Kommission zugestimmt. Sie hat jedoch die medizinische Nachweispflicht für später geltend gemachte gesundheitliche Beeinträchtigungen insofern gelockert, als dass diese - wenn entschuldbare Gründe für eine Verspätung vorliegen oder wenn im Einzelfall ein Nachweis aus medizinischen Gründen nicht erbracht werden kann - lediglich glaubhaft gemacht werden müssen.
Weiter unterstützt die Kommission die Absicht des Bundesrates, das unübersichtliche System der Nichteintretensverfahren zu vereinfachen, indem ein solches Verfahren nur noch bei „Dublin“-Fällen, bei Wegweisungen in einen sicheren Drittstaat und in denjenigen Fällen zur Anwendung kommt, in denen Asylsuchende keine anerkannten Asylgründe vorbringen.
Sie begrüsst die Einführung eines beschleunigten schriftlichen Verfahrens bei Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen wie auch die Absicht, dass Personen, die ein Mehrfachgesuch einreichen, nur noch Nothilfe erhalten sollen.
Schliesslich hat die Kommission dem Vorschlag des Bundesrates zugestimmt, im Asylverfahren eine Vorbereitungsphase einzuführen, während der bereits möglichst alle für die Behandlung des Asylgesuchs notwendigen Vorabklärungen, so z.B. Anfragen bei anderen „Dublin“-Staaten, getroffen werden.
Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates vom 26. Mai 2010 (Entwurf 2) soll an diesen zurückgewiesen werden mit dem Auftrag, eine neue Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren durch die Schaffung von Verfahrenszentren des Bundes sowie durch die Anpassung der Beschwerdefristen und des Rechtsschutzes für die Asylsuchenden vorzulegen. Ihren Rückweisungsantrag fasste die Kommission, ohne dass ein anderer Antrag gestellt worden wäre.
Durch die Verabschiedung des Entwurfs 1 und den Rückweisungsantrag zum Entwurf 2 hat die Kommission ihren Willen konkretisiert, die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates aufzuteilen und diese Entwürfe zeitlich gestaffelt zu beraten.
Der Entwurf 1 wird in der Wintersession durch den Ständerat behandelt und geht danach an den Nationalrat.
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