Hypothekarischer Referenzzinssatz sinkt auf 3,25 Prozent
Von: mm / f24.ch
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert quartalsweise den hypothekarischen Referenzzinssatz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Er sinkt seit der letztmaligen Bekanntgabe um 0,25 Prozentpunkte auf 3,25 Prozent.
Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert und betrug bisher 3,5 Prozent. Der Durchschnittszinssatz per 31. März 2009 ist gegenüber dem Vorquartal von 3,33 Prozent auf 3,07 Prozent gesunken. Dies hat zur Folge, dass auch der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte auf 3,25 Prozent sinkt. Der neue Referenzzinssatz gilt ab dem 3. Juni 2009.
Ein neuer Referenzzinssatz resultiert, wenn der Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz von 3,43 Prozent um 0,25 Prozentpunkte gestiegen oder gesunken ist. In diesem Falle kann der Mietzins im Rahmen der geltenden Überwälzungssätze erhöht werden oder er ist entsprechend herabzusetzen. Aufgrund der Veränderung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte, ist seit der letzten Bekanntgabe ein neuer Mietzinssenkungsanspruch entstanden. Zudem können Senkungs- oder Erhöhungsansprüche, die sich auf vorher entstandene Änderungen stützen, nach wie vor geltend gemacht werden.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 1. September 2009 vorgesehen.
Ohne Folgen für die Mieter Der Hauseigentümerverband Schweiz empfiehlt den Vermietern, ihre Mietzinsen aufgrund der neuen Situation zu überprüfen. Stellt in einer Medienmitteilung aber fest: „Aufgrund der Verrechnung mit weiteren Kostenfaktoren, dürfte der veröffentlichte Referenzzinssatz zur Zeit noch keine grosse Anpassungswelle der Mieten auslösen.“
Anmerkung Die Frage sei erlaubt: Was haben da die Politiker und Beamten wieder für einen Paket geschnürt? Wenn der ermittelte Referenzzinssatz keine Gültigkeit hat, weil er nicht alle Kosten beinhaltet, so hätte man es gerade sogut beim alten System belassen können.
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