Die Armee wird in den kommenden Wochen den Rückzug der Taschenmunition abschliessen können. Von der im Oktober 2007 angenommenen Maximalzahl von 257‘000 ausgegebenen Dosen konnten bislang mehr als 240‘000 zurückgezogen werden. Bei rund 5‘200 Armeeangehörigen ist das Mahnverfahren noch im Gang.
Der Rückzug der Taschenmunition steht vor dem Abschluss. Der grösste Teil der Taschenmunition wurde fristgerecht während Truppendiensten oder in Retablierungsstellen der Armee zurückgegeben. Per Ende August hat die Armee den Rückzug von 240‘835 Dosen Taschenmunition verbucht. Davon wurden 1‘601 Dosen als verloren deklariert, für 270 fehlende Dosen liegt ein Polizeirapport vor.
Zu den 240‘835 zurückgezogenen Dosen kommen die Dosen von rund 3‘500 Armeeangehörigen dazu, die zwischen März und Oktober 2007 entweder entlassen, teilabgerüstet und als schiessuntauglich erklärt wurden oder in den Zivildienst übertraten und somit ihre Taschenmunition abgegeben haben.
Von der im Oktober 2007 aufgrund der Statistiken der Armeeauszählung mit Stand 1. März 2007 angenommenen Maximalzahl von 257‘000 müssen jene rund 7‘500 Dosen abgezogen werden, die in den im Oktober 2007 laufenden Sommer- und Durchdiener-Rekrutenschulen nicht mehr abgegeben wurden.
Bei den verbleibenden rund 5‘200 Armeeangehörigen läuft gegenwärtig das ordentliche Mahnverfahren, das durch den Abgleich der elektronischen Daten mit den Dienstbüchlein Klarheit über den Verbleib dieser Dosen bringen wird.
Datenabgleich und Kontrolle von rund 70‘000 Dienstbüchlein Schwierigkeiten ergaben sich während der Aktion im Abgleich der verschiedenen elektronischen Datenbanken untereinander sowie mit den Dienstbüchlein, die heute im Bereich der persönlichen Ausrüstung nach wie vor die umfassendste Datenquelle über den einzelnen Armeeangehörigen sind.
Nach Ablauf der Rückgabefrist Ende 2009 wurden die Daten mit grossem Aufwand verglichen und verifiziert und die Dienstbüchlein von gegen 70‘000 Armeeangehörigen kontrolliert; effektiver Handlungsbedarf ergab sich bei zirka 46‘000 Dienstbüchlein. Der noch fehlende Abgleich von rund 5‘200 Dienstbüchlein soll vor Ende Jahr abgeschlossen werden können. Diese Armeeangehörigen sind bisher der Aufforderung zum Einsenden des Dienstbüchleins nicht gefolgt.
Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses erliess der Chef des Führungsstabes der Armee im Oktober 2007 die Befehle, die weitere Abgabe von Taschenmunition in den Rekrutenschulen zu stoppen und die früher ausgehändigte Taschenmunition zurückzunehmen. Anfang 2008 erhielt jeder Armeeangehörige schriftlich den Befehl, die Taschenmunition abzugeben. Wer auch nach dem ordentlichen Mahnverfahren die Taschenmunition nicht abgegeben oder über deren Verbleib Auskunft gegeben hat, muss nach Ablauf der Nachfrist mit einem Disziplinarverfahren rechnen.
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