Keine Erhöhung für den Filmbereich
Von: mm/f24.ch
Entgegen dem Beschluss des Ständerates will die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates den Finanzrahmen für den Filmbereich nicht erhöhen und belässt diesen, gemäss Vorschlag des Bundesrates, auf 148 Millionen Franken. Hingegen stimmt die Kommission dem Beschluss des Ständerates zu und beantragt ihrem Rat ebenfalls eine Erhöhung um 20 Millionen Franken des vom Bundesrat vorgeschlagenen Rahmenkredites im Bereich des Heimatschutzes und der Denkmalpflege.
Im Jahre 1999 fand der Kulturartikel Aufnahme in der Bundesverfassung. Erst 10 Jahre später verabschiedeten beide Räte das Kulturförderungsgesetz. Dieses sieht vor, dass die finanzielle Steuerung der Kulturförderung des Bundes über eine für jeweils 4 Jahre gültige Kulturbotschaft erfolgen soll. Diese Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 beriet die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) an ihrer auswärtigen Sitzung im Kulturkanton Aargau.
Heute werden kulturelle Projekte und Institutionen der Schweiz mehrheitlich von der öffentlichen Hand gefördert, wobei sich der Bund - mit Ausnahme des Filmbereichs -subsidiär an dieser Finanzierung beteiligt (ca. 0.4 Prozent des Gesamtbudgets des Bundes). Die vom Bundesrat ans Parlament überwiesenen Kulturbotschaft sieht für die Jahre 2012-2015 Finanzmittel von insgesamt 637,9 Millionen Franken für die Kulturförderung, für den Zugang zur Kultur sowie für Pflege und Erhalt der Kultur vor. Der Ständerat hatte in der Sommersession 2011 diesen Betrag um insgesamt 38 Mio. Franken für die Bereiche Heimatschutz und Denkmalpflege, Film sowie für die Tätigkeiten von Pro Helvetia aufgestockt, wobei das qualifizierte Mehr bei der Abstimmung über die Ausgabenbremse beim Zahlungsrahmen von Pro Helvetia (8.6 Mio. Franken) nicht erreicht wurde.
Vor der Beratung der Kulturbotschaft hörte die WBK-N Vertreter des Dachverbandes Suisseculture, der Eidgenössischen Kunstkommission sowie des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA an.
Die Kommission beschloss mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die einzelnen acht Bundesbeschlüsse einzutreten. Unbestritten für alle Kommissionsmitglieder sind der hohe Stellenwert und die Bedeutung der Kultur für unsere Gesellschaft. Einig war sich die WBK-N auch darüber, dass der Zugang zur Kultur vermehrt zu fördern und die Diversität der Kultur aktiv zu unterstützen seien.
Die Herausforderung bei der Beratung der Finanzierungsbeschlüsse zeigte sich aber sowohl bei der Auswahl der einzelnen, zu fördernden Kultursparten, aber auch bei der Festlegung der Höhe der Zahlungsrahmen für die vier kommenden Jahre. Eine engagierte Debatten löste die Finanzierung des Filmbereichs aus (BBl C) aus, fiel doch die Einschätzung über die Qualität des Schweizer Filmschaffens unterschiedlich aus.
Mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung folgte die Kommission dem Vorschlag des Bundesrates und nicht dem Beschluss des Ständerates. Letzterer hatte den Zahlungsrahmen für den Film in der Sommersession um 10 Millionen erhöht. Diese 10 Millionen hatte der Ständerat vor allem für die Unterstützung der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succes Cinema) und die Digitalisierung vorgesehen.
Bei den Bundesbeschlüssen über die Zahlungsrahmen in den Bereichen des Kulturgütertransfers (BBl B) und der Verständigung und Sprachen (BBl D) stimmte die Kommission – wie bereits der Ständerat – der bundesrätlichen Version zu.
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