Allgemeine Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven
Von: mm / f24.ch
Der Bundesrat hat gestern beschlossen, die gesamten Arbeitsbeschaffungsreserven (ABR) der privaten Wirtschaft in der Höhe von 550 Millionen Schweizer Franken per 1. Januar 2009 freizugeben. Die Massnahme ist bereits nach der Bundesratssitzung vom 12. November im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen zur Stützung der Auftrags- und Beschäftigungslage angekündigt worden. Mit diesen Geldern sollen gesamtschweizerisch und in allen Wirtschaftszweigen Investitionen finanziert werden.
Rund 650 Unternehmen können ihre bisher blockierten Mittel während den nächsten zwei Jahren investieren. Die 550 Millionen Schweizer Franken leisten so in konjunkturell schwierigeren Zeiten einen Beitrag zur Stimulierung der privaten Investitionen. Die mit diesen Mitteln initiierte Nachfrage wird sich breit über alle Branchen und auch Importe erstrecken.
Reservevermögen, das in den kommenden beiden Jahren nicht für Investitionen verwendet wird, unterliegt einer Nachbesteuerung. Damit wird bei dieser letzten Freigabe der konjunkturell gewünschte Anreiz geschafft, den gesamten Bestand für Arbeitsbeschaffungsmassnahmen zu verwenden. Das EVD wird die gezielte Verwendung der freigegeben ABR überprüfen.
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wurde beschlossen, das Instrument der steuerbegünstigten ABR aufzuheben, vor allem weil es sich wegen zurückhaltender Nutzung als wenig wirksam erwiesen hat. Somit handelt es sich um die letzte allgemeine Freigabe der ABR. Es können keine weiteren ABR mehr gebildet werden.
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