Im Hinblick auf eine künftige Vollbeteiligung der Schweiz an den europäischen Bildungs- und Jugendprogrammen im Rahmen eines bilateralen Abkommens hat eine Schweizer Delegation unter der Leitung des Staatssekretariats für Bildung und Forschung am 11. Februar offene technische Fragen mit der EU-Kommission diskutiert.
Die europäischen Bildungs- und Jugendprogramme (,Lebenslanges Lernen": allgemeine und berufliche Bildung; ,Jugend in Aktion": ausserschulische Jugendaktivitäten) haben zum Ziel, Angebot und Mobilität in der Aus- und Weiterbildung zu steigern. Dies geschieht durch die Vernetzung der europäischen Bildungsinstitutionen sowie durch die Förderung von Auslandsaufenthalten für Schüler, Lehrlinge, Studierende und Lehrpersonen. Dadurch soll die Ausbildungsqualität erhöht werden.
An diesen Bildungsprogrammen nimmt die Schweiz bislang nur indirekt teil, das heisst im Rahmen einzelner Projekte auf der Basis von Vereinbarungen mit den EU-Projektkoordinatoren oder -Partnerinstitutionen. Zur integralen Teilnahme ist ein entsprechendes Abkommen auszuhandeln, so wie es bereits im Rahmen der Bilateralen II zwischen der Schweiz und der EU in Form einer politischen Erklärung beabsichtigt wurde.
Vor diesem Hintergrund hat eine Schweizer Delegation unter der Leitung des Staatssekretariats für Bildung und Forschung am Mittwoch offene technische Fragen mit der EU-Seite diskutiert. Dabei ging es unter anderem um eine Regelung der Modalitäten, unter denen sich die Parteien für Fragen der Umsetzung des Abkommens (sachgerechte Anwendung, allfällige Weiterentwicklungen) treffen können.
Die Zusammenarbeit mit der EU würde durch ein Abkommen rechtlich abgesichert und ausgebaut. Schweizerische Bildungsstätten könnten ihre grenzüberschreitenden Kontakte intensivieren. Und Schweizerinnen und Schweizern würden verbesserte Möglichkeiten zu Auslandaufenthalten für Studium, Berufspraktika und ausserschulischen Aktivitäten eröffnet.
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