50 Mio. fliessen von der Alkoholverwaltung zu AHV und IV
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat endgültig beschlossen, im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2011-2013 eine Ausscheidung von 50 Millionen Franken aus dem Eigenkapital der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) zu Gunsten der Bundeskasse vorzunehmen. Diese Mittel werden dem Bundesanteil zur Finanzierung der Sozialwerke AHV und IV angerechnet
Die EAV ist eine Anstalt des Bundes mit Autonomiestatus. Sie hatte im Verlauf des letzten Jahrhunderts für die Reservenbildung Anteile von Erträgen der Alkoholsteuer zurückgehalten. Die Ansprüche der Kantone auf dieses Vermögen wurden 1986 mit einer Vermögensausscheidung vollumfänglich abgegolten. Der Anteil des Bundes in der Höhe von rund 109,8 Millionen Franken (Stand: 31.12.2009) wurde als Betriebsfonds in der EAV belassen.
Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2011-2013 hat der Bundesrat nun die entsprechende Verordnung erlassen, um bei der EAV eine weitere Vermögensausscheidung vorzunehmen. Dem Betriebsfonds der EAV werden flüssige Mittel im Wert von 50 Millionen Franken entzogen. Sie fliessen zu Gunsten der Sozialwerke AHV/IV in die Bundeskasse. Die restlichen 59 Millionen Franken bleiben bei der EAV. Sie sind in Ethanolvorräten, Anlagevermögen und in einer kleinen Reserve angelegt.
Die 50 Millionen Franken aus der Vermögensausscheidung werden 2011 und 2012 in zwei Tranchen an die Bundeskasse überwiesen. Bei der geplanten Reintegration der EAV in die Bundesverwaltung würden allfällig übrig bleibende Mittel ebenfalls dem Bund zufliessen.
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