Eine erste Momentaufnahme des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP bezüglich der finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen (VE) hat ergeben, dass der durchschnittliche Deckungsgrad 96.5 Prozent beträgt – ein Indiz dafür, dass die berufliche Vorsorge in der Schweiz trotz historischer Finanzmarktkrise ein solides und funktionierendes System darstellt. 60 Prozent der erfassten VE befinden sich in Unterdeckung. In diesem Zusammenhang ist aber eine differenzierte Beurteilung unerlässlich, denn beispielsweise auch eine Vorsorgeeinrichtung mit einem Deckungsgrad von 99.5 Prozent befindet sich laut Definition in Unterdeckung.
Da die Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen langfristig ausgerichtet ist, muss die finanzielle Entwicklung der VE auch über einen langfristigen Zeitraum hinweg betrachtet werden. Eine kurzfristig ausgerichtete Betrachtung der Ereignisse verhindert den Blick auf fundamentale Zusammenhänge zwischen der Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtungen und der Sicherheit der beruflichen Vorsorge.
Der ASIP weist darauf hin, dass es sich um eine Momentaufnahme auf der Grundlage der Daten von 362 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von rund CHF 318 Mia. handelt. Hier die Ergebnisse:
Durchschnittlicher Deckungsgrad aller teilnehmenden VE: 96.5 Prozent (privatrechtliche: 97.8 Prozent, öffentlichrechtliche: 84.8 Prozent).
Anteil der VE in Unterdeckung: 60 Prozent (bei privatrechtlichen VE: 57 Prozent, bei öffentlichrechtlichen: 85 Prozent).
Rund 60% des Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung ist im Durchschnitt den aktiven Versicherten zuzuordnen, 40% den Rentnern.
Wie sind diese Daten heute zu interpretieren? Zunächst ist zu unterstreichen, dass eine Unterdeckung nicht bedeutet, dass eine Vorsorgeeinrichtung zahlungsunfähig wäre. Unterdeckung heisst lediglich, dass die Vorsorgeeinrichtung nicht alle Leistungen (Renten und Austrittsleistungen) auf einen Schlag erbringen könnte. Das ist jedoch auch nicht notwendig. Die laufenden Leistungen (Renten- und Kapitalzahlungen) werden auch von Kassen in Unterdeckung immer noch problemlos ausgerichtet, da die VE kein Liquiditätsproblem haben. Allerdings ist die Situation in jeder Vorsorgeeinrichtung einzeln zu beurteilen. Eine Unterdeckung bei einer VE mit einem kleinen Rentnerbestand ist anders – weniger ernst – zu beurteilen als bei einer Einrichtung mit einem hohen Rentneranteil oder gar einer reinen Rentnerkasse.
Trotzdem lassen sich folgende Feststellungen machen:
Immer noch 40 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen haben per 31.12.2008 einen Deckungsgrad von über 100 Prozent.
Die in den Jahren 2003 bis 2006 gebildeten Wertschwankungsreserven als Puffer für schlechte Anlagejahre sind aufgebraucht.
Einzelne Vorsorgeeinrichtungen werden spürbare Sanierungsmassnahmen ergreifen müssen. Im Vordergrund stehen eine Minder- oder Nullverzinsung für 2009 (teilweise auch bereits für 2008) sowie das Erheben von Sanierungsbeiträgen bei den Arbeitgebern und den Versicherten.
Aufgrund des Umstandes, dass voraussichtlich über 50 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen zurzeit eine Unterdeckung aufweisen, ist die finanzielle, weitsichtige Führung wichtig. Wir raten den Führungsorganen bei einer allfälligen Sanierung Augenmass zu bewahren.
Massgebend sind realistische Einschätzungen der Entwicklung der Finanzmärkte sowie versicherungstechnisch korrekte Grundlagen (z.B. Umwandlungssätze) für die Berechnung der Leistungsversprechen. Deshalb sind eine sorgfältige Lagebeurteilung durch das Führungsorgan unter Einbezug des Experten für die berufliche Vorsorge, eine laufende Überwachung der Situation, eine vorausschauende Liquiditätsplanung sowie eine umfassende Information der Versicherten notwendig. Eine Unterdeckung erfordert eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Führungsorgans.
Der ASIP hält fest, dass den Vorsorgeeinrichtungen eine ganze Palette von möglichen Sanierungsmassnahmen zur Verfügung steht. Diese sollte aus heutiger Sicht ausreichen, um die finanzielle Lage in den nächsten Jahren deutlich verbessern zu können. Trotz den sichtbaren Spuren, welche die Fi-nanzkrise in den Bilanzen der Vorsorgeeinrichtungen hinterlassen hat, kann gesagt werden, dass die berufliche Vorsorge als System bis zum jetzigen Zeitpunkt dem Sturm standhält.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 1000 Vorsorgeeinrichtungen mit 2.5 Mio. Versicherten und einem verwalteten Gesamtvermögen von gegen 400 Mia. Franken. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.
« fricktal24.ch – die Internet-Zeitung fürs Fricktal »
Vom 20. Mai bis am 7. Juni 2024 trainieren Angehörige der Schweizer Armee mit drei Helikoptern des Typs Cougar in Beja (Portugal). Die multinationale und interdisziplinäre Übung «HOTBLADE 2024» dient dazu, die taktischen...
Am 17. Mai 2024 hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 133. Tagung das Übereinkommen über künstliche Intelligenz (KI) verabschiedet. Am Ministertreffen nahm auch der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für...
Im April 2024 wurden in der Schweiz 2’283 Asylgesuche registriert, 100 weniger als im Vormonat (-4,2 %). Gegenüber April 2023 ist die Zahl der Asylgesuche um 632 (+38,3%) gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan...
In der Schweiz wurden in den letzten Jahren mehr Wohnungen auf bereits überbauten als auf freien Bauparzellen erstellt. Und in den Städten war die Wohnbautätigkeit schwächer als ausserhalb. Zu diesen Schlüssen kommen eine...
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 den Genehmigungsbeschluss zum Gas-Solidaritätsabkommen der Schweiz mit Deutschland und Italien in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 17. Juni 2024. Anschliessend kommen das...
Vom 20. bis 24. Mai 2024 findet in Wien die von der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) organisierte Internationale Konferenz zur Nuklearen Sicherung (ICONS 2024) statt. Leiter der Schweizer Delegation ist Benoît Revaz,...
Für Menschen in prekären Situationen ist das Recht auf Mitwirkung und Selbstbestimmung nicht immer gewährleistet. Dies folgt aus dem Nationalen Forschungsprogramm "Fürsorge und Zwang" (NFP 76) des Schweizerischen Nationalfonds.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 die Vernehmlassung zur neuen Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) eröffnet. Ziel dieser Verordnung ist es, die notwendigen Voraussetzungen für...
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 die Vernehmlassung zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) eröffnet. Diese Änderung sieht die Einführung einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat vor, sodass er im Falle...
Die Schweiz hat laut Bundesrat ein Interesse daran, Beiträge zu Frieden und Stabilität in Krisenregionen zu leisten. Er hat daher an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 beschlossen, die Modalitäten für künftige Beteiligungen auch an...