Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen, welche am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Aufgrund einer vom Parlament überwiesenen Motion werden die Kosten für die Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs definitiv übernommen, sofern die Untersuchung im Rahmen eines Programms mit Qualitätssicherung durchgeführt wird.
Das Mammographie-Screening war von 1998 bis 2007 zunächst provisorisch bezahlt worden. Die Neubeurteilung im Jahr 2007 kam zum Schluss, dass Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Untersuchung erfüllt seien, aber die Umsetzung in qualitätsgesicherten Programmen noch nicht gewährleistet sei. Die Leistungspflicht wurde daraufhin vorerst um zwei Jahre verlängert; in dieser Zeit sollten die Qualitätsvorgaben aktualisiert werden. Diese Arbeiten sind noch im Gang. Damit bestehende Programme optimiert und weitere Kantone Planungssicherheit für neue Programme erhalten, wird die Befristung aufgehoben und die Leistung definitiv bezahlt.
Das EDI hat zudem weitere Anpassungen bei den medizinischen Leistungen, in der Mittel- und Gegenständeliste und in der Analysenliste vorgenommen: So werden die Kosten für die nichtchirurgische Behandlung von Gebärmuttermyomen mittels Embolisation vorerst befristet übernommen.
Neu in die Mittel- und Gegenständeliste aufgenommen wurden spezielle Inhalationsgeräte für Patientinnen und Patienten mit Cystischer Fibrose und Wundspülflüssigkeiten zur Behandlung von chronischen Wunden. Die bisher befristete Übernahme der Kosten für die Blutzucker-Selbstmessung bei nicht insulinpflichtigem Diabetes gilt nun definitiv. Die Kostenübernahme für diese Patientengruppe war - im Gegensatz zum insulinpflichtigen Diabetes - erst provisorisch gültig, da vor zwei Jahren der Nutzen noch nicht ausreichend belegt war. Hingegen wird der Höchstvergütungspreis für die Teststreifen um 10% gesenkt.
In der Analysenliste wurden die eingegangenen Mängelmeldungen geprüft: Gestützt auf diese Prüfung werden zwei von den Experten als zu hoch beurteilte Tarife für den Nachweis von Chlamydien und Gonokokken gesenkt sowie bei einer weiteren Tarifposition die Verrechenbarkeit des Zuschlags präzisiert. Damit mussten seit Inkrafftreten der Liste am 1. Juli dieses Jahres einzig drei der über 1600 Positionen korrigiert werden.
Die Neuaufnahmen führen zu keinen Mehrkosten, da sie zu einer Verbesserung der Therapie führen und andere Leistungen ersetzen. Die Anpassungen in der Mittel- und Gegenständeliste und der Analysenliste führen zu Kosteneinsparungen von rund 22 Mio. Franken.
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