Bundesrat will präventive Rechtskontrolle optimieren
Von: mm/f24.ch
Die durch das Bundesamt für Justiz und andere Verwaltungsstellen ausgeübte präventive Kontrolle, ob Erlassentwürfe rechtmässig sind, hat sich grundsätzlich bewährt. Zu diesem Schluss gelangt der Bundesrat in einem am Freitag verabschiedeten Bericht. Der Bundesrat hat aber auch Schwachstellen ausgemacht und will deshalb das heutige System optimieren.
Die präventive Kontrolle der Rechtmässigkeit von Erlassentwürfen sorgt dafür, dass neue Rechtsnormen im Einklang mit dem übergeordneten Bundesrecht und dem Völkerrecht stehen und sich optimal in die bestehende Rechtsordnung einfügen. Die präventive Rechtskontrolle muss namentlich sicherstellen, dass die Kompetenzen der Kantone, die Zuständigkeiten von Bundesversammlung und Bundesrat sowie die Mitwirkungsrechte des Volkes nicht beschnitten werden und dass neue Regelungen inhaltlich mit dem übergeordneten Recht (z.B. den Grundrechten) vereinbar sind.
Auf Bundesebene wird die präventive Rechtskontrolle hauptsächlich von Verwaltungsstellen mit Querschnittsaufgaben wahrgenommen. Im Rahmen der verwaltungsinternen Konsultationsverfahren überprüfen das Bundesamt für Justiz sowie für gewisse Teilaspekte die Bundeskanzlei, die Eidgenössische Finanzverwaltung, die Direktion für Völkerrecht und das Integrationsbüro systematisch, ob Erlassentwürfe mit dem übergeordnetem Recht übereinstimmen. Bei der parlamentarischen Beratung begutachten diese Verwaltungsstellen auf Ersuchen der zuständigen Departemente oder parlamentarischer Gremien, ob die beantragten oder beschlossenen Änderungen der Erlassentwürfe mit der Verfassung und dem Völkerrecht konform sind.
Stärken und Schwächen
Zu den Stärken dieser systematischen Kontrolle gehören die partnerschaftliche Begleitung der federführenden Departemente und Fachämter und die fachliche Unterstützung der parlamentarischen Kommissionen. Die präventive Rechtskontrolle ist ferner praxisnah, flexibel und lösungsorientiert. Sie erfolgt zudem nicht punktuell, sondern in verschiedenen Stadien eines Rechtssetzungsprojekts.
Der Bundesrat weist allerdings in seinem Bericht auch auf Schwachstellen hin. Zum einen werden im verwaltungsinternen Verfahren oft die vorgesehenen Fristen verkürzt, was die Rechtsprüfung erschwert. Zum andern werden Anträge, die erst im Rahmen der Beratungen des Bundesrates oder der Bundesversammlung eingebracht und akzeptiert werden, nicht immer auf deren Rechtmässigkeit überprüft.
Die rechtliche Qualität sichern
Da das heutige Kontrollsystem unter Umständen dazu führen kann, dass die Rechtmässigkeit eines Erlassentwurfs nicht genügend geklärt wird, will der Bundesrat die präventive Rechtskontrolle stärken. So sollen kontroverse Rechtsauffassungen transparenter als bisher offengelegt werden. Weiter sollen die Fristen für das Fachämterkonsultations- und Mitberichtsverfahren konsequent eingehalten werden. Ferner sollen die federführenden Departemente und Fachämter die für die Rechtsprüfung zuständigen Verwaltungsstellen beiziehen, wenn während des parlamentarischen Verfahrens Anträge gestellt werden, die wichtige Rechtsfragen aufwerfen.
Varianten geprüft und verworfen
Der Bundesrat hat auch zwei Varianten zur Verbesserung der präventiven Rechtskontrolle geprüft, aber beide verworfen. Die Zentralisierung der Rechtskontrolle in einem neuen Bundesamt oder in einer unabhängigen Verwaltungsstelle hat zwar den Vorteil, dass die federführenden Departemente und Fachämter nur noch eine Ansprechstelle haben. Allerdings hat dies zur Folge, dass die Vorlagen nicht mehr unter verschiedenen rechtlichen Gesichtswinkeln begutachtet werden. Zudem bedingt eine solche Zentralisierung eine grössere Restrukturierung.
Möglich ist auch die Übertragung der präventiven Rechtskontrolle an eine gerichtliche Instanz. Der Vorteil dieser Variante liegt darin, dass ein von Parlament, Bundesrat und Verwaltung unabhängiges Organ Vorlagen ausserhalb der politischen Auseinandersetzung auf ihre Rechtmässigkeit prüft. Die Nachteile sind indessen gewichtig. Hauptaufgabe eines Gerichts ist es, Rechtsstreitigkeiten verbindlich zu entscheiden. Muss ein Gericht auch Erlassentwürfe begutachten, führt dies nicht nur zu einer zusätzlichen Belastung, sondern kann auch dessen Autorität untergraben, wenn das Parlament von den Gutachten abweicht. Ferner muss eine permanente Begleitung der federführenden Departemente sowie eine kurzfristige Beratung des Bundesrates oder parlamentarischer Gremien durch Verwaltungsstellen zusätzlich gewährleistet bleiben.
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