Amtshilfe in Steuersachen - Lockerung Bankgeheimnis
Von: Medienmitteilungen
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SVP Schweiz
Medienmitteilung vom 15.2.11
Amtshilfe in Steuersachen: Schweiz darf nicht weiter nachgeben
Die Schweiz wird erneut unter Druck gesetzt. Die Anforderungen für die Amtshilfe in Steuersachen sollen weiter gelockert werden, so die Forderung einer OECD-Behörde. Die Schweiz darf diesem Druck keinesfalls nachgeben. Die SVP kämpft weiter konsequent für den Schutz der Privatsphäre und wird sich dezidiert gegen deren erneute Aufweichung wehren. Der Bundesrat ist offenbar bereits wieder eingeknickt. Das Parlament muss dies nun korrigieren und standhaft bleiben.
Die Versprechungen, welche im Zusammenhang mit den neuen Doppelbesteuerungsabkommen gemäss Art. 26 des OECD-Musterabkommens gemacht wurden, sind bereits wieder Makulatur. Die SVP hat sich gegen diese Abkommen gestellt, weil sie die doppelte Strafbarkeit aufheben und damit die Rechtsstaatlichkeit unterlaufen. Damals wurde dem Parlament auch versprochen, dass die Identifikation von Steuerpflichtigen zwingend mit Name und Adresse erfolgen muss. Nun sollen auch andere Identifikationsmittel wie eine Kontonummer ausreichen.
Die Bedenken der SVP gegenüber den neuen Doppelbesteuerungsabkommen bewahrheiten sich also. Die Schweiz soll auf Druck der OECD erneut nachgeben und die Anforderungen für Amtshilfe aufweichen. Der Bundesrat ist offenbar bereits eingeknickt und beantragt dem Parlament in unseriösem Eilzugstempo entsprechende Anpassungen.
Für die SVP ist klar, dass das Parlament hier nun entschlossen Gegensteuer geben muss. Die Schweiz darf dem Druck der OECD nicht zum wiederholten Mal nachgeben. Die Salamitaktik zur Schwächung des Finanzplatzes Schweiz ist zu demaskieren. Die Privatsphäre der Bankkunden darf nicht weiter preisgegeben werden.
Die SVP lehnt eine erneute Anpassung und Uminterpretation der Doppelbesteuerungsabkommen dezidiert ab. Schliesslich haben die jeweiligen Länder den Abkommen erst vor kurzem zugestimmt. Allfällige Drohgebärden aus dem Ausland, wie sie in den letzten Jahren mehrfach vorkamen, sind entschieden zurückzuweisen. Wer jetzt nachgibt, schadet den Interessen der Schwe
FDP Schweiz
Medienmitteilung vom 15.2.11
Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen: Keine Nacht-und-Nebel-Aktion
Gefährliche Überreaktion von Bundesrätin Widmer-Schlumpf
Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat der Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-N) Änderungen für bereits abgeschlossene und noch abzuschliessende Doppelbesteuerungsabkommen vorgelegt. Einzig wegen der Möglichkeit eines zu erwartenden kritischen Länderberichts will der Bundesrat die Abkommen ändern, bevor diese überhaupt eine Anwendungspraxis haben. Solche Nacht-und-Nebel-Aktionen lehnt die FDP.Die Liberalen ab. Sie kritisiert den verfrühten und unnötigen Druck von einem OECD-Gremium auf die Schweiz ebenso wie die gefährliche Überreaktion von Bundesrätin Widmer-Schlumpf.
Die FDP fordert die Konzentration des Finanzplatzes auf versteuerte Gelder. Sie steht hinter den Doppelbesteuerungsabkommen, welche für den Werkplatz und den Finanzplatz wichtig sind. Abgelehnt werden aber ‚Fishing Expeditions‘ oder Gruppenanfragen ausländischer Steuerämter, das heisst das Einholen von Bankkundendaten ohne ausreichende Informationsgrundlage. Das OECD-Musterabkommen verlangt von der Schweiz weder die Zulassung von Fishing Expeditions noch Gruppenanfragen.
Für die FDP ist klar: Bei einem begründeten Amtshilfegesuch einer ausländischen Behörde ist weiterhin der Name des Kunden sowie die konkrete Identifizierung der Bank vorzulegen. Technische Fragen bezüglich der Auslegung des OECD-Musterabkommens sind auf technischer Ebene zu lösen. Wegen einer unzutreffenden, auf jeden Fall verfrühten Kritik eines Gremiums der OECD darf nicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion der Text bereits abgeschlossener Abkommen abgeändert werden. Im März will die FDP in der zuständigen Kommission auf einer sauberen Basis die Frage, behandeln. Denn in der Ruhe liegt die Kraft.
CVP Schweiz
Medienmitteilung vom 15.2.11
Kein vorauseilender Gehorsam
Das Eidgenössische Finanzdepartement hat heute mitgeteilt, dass die Anforderungen für die Amtshilfe in Steuersachen auf Druck der OECD bereits wieder angepasst werden sollen. Die CVP steht dieser übereilten Aktion sehr kritisch gegenüber. Das Bankkundengeheimnis darf nicht durch die Hintertüre und entgegen der klaren Haltung des Parlamentes weiter aufgeweicht werden. Einen automatischen Informationsaustausch lehnt die CVP entschieden ab.
Die CVP hat die bisherigen Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen im Parlament stets unterstützt. Dies unter der klaren Voraussetzung, dass Amtshilfe nur geleistet wird, wenn Name und Adresse der Steuerpflichtigen bekannt sind. Gemäss heutiger Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements soll dies nun doch nicht zwingend der Fall sein. Das ist ausserordentlich erstaunlich. Gemäss Eidgenössischem Finanzdepartement soll die Schweiz in Zukunft auch bei anderweitigen Identifikationsmitteln (z.B. Angabe des Bankkontos) Amtshilfe leisten.
„Dieser übereilten Aufweichung des Bankkundengeheimnisses durch die Hintertüre steht die CVP sehr kritisch gegenüber. Vorauseilender Gehorsam ist fehl am Platz. Für die CVP bleibt klar: Ein automatischer Informationsaustausch kommt nicht in Frage“, sagt Nationalrat Pirmin Bischof (SO).
SP Schweiz
Keine Medienmitteilung
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