Der Bund will UBS-Pflichtwandelanleihe noch nicht veräussern
Von: mm / f24.ch
Seit gestern kann der Bund die Pflichtwandelanleihe UBS ganz oder teilweise vorzeitig in UBS-Aktien wandeln. Bis dato wurden keine Entscheide zur Wandlung und/oder Veräusserung getroffen. Für die Wandlung gilt ein Mindestpreis von CHF 18,21.
In der Botschaft zum Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems vom 5. November 2008 hatte der Bundesrat betont, dass sein Engagement in der UBS AG befristet ist. Hauptkriterien für die Bewirtschaftung der Anleihe sind das volkswirtschaftliche Interesse an einem stabilen Finanzsystem und die möglichst vollständige Refinanzierung des Bundes-Engagements.
Verantwortlich für die Bewirtschaftung der Pflichtwandelanleihe ist nach der Verordnung über die Rekapitalisierung der UBS AG vom 15. Oktober 2008 das Eidg. Finanzdepartement EFD. Im Auftrag des EFD prüft die Eidg. Finanzverwaltung verschiedene Transaktionsmöglichkeiten. Sie führt zu diesem Zweck mit verschiedenen Parteien vertiefende Gespräche. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit entscheiden.
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