Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eine Initative eingereicht, die zum Ziel hat, das Inkrafttreten der IV-Zusatzfinanzierung um ein Jahr zu verschieben. Die befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze würde in der Folge am 1. Januar 2011 in Kraft treten und am 31. Dezember 2017 enden. An seiner ausserordentlichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, dem Antrag der WAK-S zuzustimmen.
Entsprechend müsste auch das Sanierungsgesetz (Schaffung eines eigenständigen IV-Fonds und Übernahme der Schuldzinsen durch den Bund während der Zusatzfinanzierungsphase) nach der Volksabstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung angepasst werden. Am Termin vom 27. September 2009 für diese Abstimmung ändert sich nichts.
Kaum finanzielle Auswirkungen auf AHV und IV In diesem Szenario fliessen im Jahr 2010 noch keine MWST-Mittel in die IV. Dadurch verzeichnet sie für 2010 ein in der bisherigen Planung nicht vorgesehenes Defizit von rund 1,5 Mia. Franken, wodurch ihre Schulden bei der AHV nicht eingefroren sind, sondern auf rund 16 Mia. Franken Ende 2010 ansteigen.
Insgesamt beeinflusst dies die finanzielle Situation von AHV und IV kaum. Denn im Gegenzug wird die IV durch die zusätzlichen MWST-Einnahmen im Jahr 2017 einen Überschuss in der gleichen Grössenordnung von 1,5 Mia. Franken verzeichnen. Gemäss Sanierungsgesetz wird während der siebenjährigen Zusatzfinanzierungsphase ein allfälliger Rechnungsüberschuss der IV, der den Stand des IV-Fonds über das Startkapital von 5 Mia. Franken steigen lässt, automatisch an die AHV zur teilweisen Schuldentilgung überwiesen. Somit wird die Mehrbelastung der AHV im Jahr 2010 im Jahr 2017 wieder ausgeglichen.
Da die IV mit der Verschiebung der MWST-Erhöhung Ende 2010 höhere Schulden haben wird als Ende 2009, wird der Bund während der Zusatzfinanzierungsphase zusätzliche 30 Mio. Franken Schuldzinsen an die AHV überweisen müssen.
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