Neue Regeln für effizienteren Parlamentsbetrieb
Von: mm/f24.ch
Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen sollen nicht mehr als allgemeine Anregung, sondern nur noch als ausgearbeitete Vorentwürfe eingereicht werden dürfen. Eine ausserordentliche Session der Bundesversammlung soll nicht nur eine allgemeine Debatte im Nationalrat, sondern eine gemeinsame Beschlussfassung beider Räte ermöglichen. Über umstrittene Fragen muss in einem Parlament auch debattiert werden: Der diskussionslosen Massenabfertigung von Vorstössen im Nationalrat soll ein Riegel geschoben werden.
Als Folge einer im Jahre 2009 von Hansruedi tadler Hansruedi eingereichten Motion „Eidgenössisches Parlament. Fit für die Zukunft“ hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) das Parlamentsrecht systematisch überprüft. Die SPK schlägt mit einer ohne Gegenstimme angenommenen Vorlage eine grössere Zahl von Verbesserungen vor. Von grösserer Bedeutung sind folgende drei Änderungen:
1. Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen
Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen sollen neu nicht mehr als allgemeine Anregung, sondern nur noch in der Form eines Vorentwurfs eines Erlasses der Bundesversammlung eingereicht werden dürfen. Heute sind die Anregungen der Ratsmitglieder und der Kantone häufig in derart allgemeiner Form gehalten, dass ihre mögliche Umsetzung weitgehend offen bleibt. Wenn die Initianten den Vorentwurf eines Erlasses unterbreiten müssen, so müssen sie sich genauere Überlegungen über die konkrete Umsetzung ihrer Ziele machen.
Ihr Aufwand nimmt damit zwar zu; dasselbe gilt aber auch für die Realisierungschance, falls das Anliegen mehrheitsfähig ist. Für nicht detailliert ausgearbeitete politische Absichtserklärungen stehen andere parlamentarische Instrumente (insbesondere die Motion) zur Verfügung. Die wichtigen verfassungsrechtlichen Instrumente der parlamentarischen Initiative und der Standesinitiative sollen damit aufgewertet werden.
2. Ausserordentlichen Session
Gemäss Bundesverfassung versammeln sich beide Räte zu einer ausserordentlichen Session, auf Begehren des Bundesrates oder eines Viertels der Mitglieder eines Rats. Der Zweck dieser Session besteht nicht darin, dass in einem Rat eine allgemeine Aussprache stattfinden kann, sondern dass beide Räte übereinstimmende Beschlüsse fassen können. Mit ihren Vorschlägen will die SPK den verfassungsmässigen Zustand wiederherstellen:
Ein Begehren zur Einberufung einer ausserordentlichen Session soll neu bestimmte Beratungsgegenstände bezeichnen müssen, die in beiden Räten hängig sind. Die Session soll in der Regel in beiden Räten in derselben Woche stattfinden; diese Woche soll durch die Büros von Nationalrat und Ständerat gemeinsam bestimmt werden.
Heute werden ausserordentliche Sessionen zu bestimmten Themen verlangt, wobei nicht sichergestellt ist, dass in beiden Räten entsprechende Beratungsgegenstände behandlungsreif sind. Eine Koordination zwischen den beiden Räten findet nicht statt.
3. Recht auf Wortmeldung
Es soll das Recht auf Wortmeldung zu umstrittenen Vorstössen neu im Gesetz verankert werden. Findet vor einem umstrittenen Entscheid keine Debatte statt, so ist schwer nachvollziehbar, aufgrund welcher Argumente der Entscheid gefällt wurde. Die SPK reagiert mit diesem Vorschlag auf jüngste Entwicklungen im Nationalrat, welche erhebliche negative Auswirkungen auf die Arbeit des Ständerates haben.
Wenn der Nationalrat z.B. eine grosse Zahl von Vorstössen in einer „organisierten Debatte“ zu einem Thema behandelt, so wird in dieser allgemeinen Debatte in der Regel nicht zu den einzelnen Vorstössen Stellung genommen, und es ist folglich nicht nachvollziehbar, warum eine bestimmte Motion angenommen wurde, obwohl sie umstritten war.
Dieses Verfahren ist nicht geeignet, um den Stellenwert von Motionen zu stärken. Durch ein qualifizierteres Verfahren erhalten die angenommenen Motionen ein grösseres Gewicht, zuerst im Ständerat und später, sofern der Ständerat die Motion auch annimmt, beim Bundesrat, der den Auftrag der Motion erfüllen sollte.
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