CVP präzisiert ihren EU-Kurs
Von: mm/f24.ch
Die CVP will im Rahmen der laufenden Konsultationen in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) zentrale Fragen des Institutionellen Rahmenabkommens klären. Die CVP fordert auf parlamentarischem Weg explizit den Ausschluss der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) vom Anwendungsbereich des Institutionellen Rahmenabkommens und die Erarbeitung eines Gesetzes, das die demokratische Mitsprache der Schweizer Bevölkerung bei der dynamischen Rechtsentwicklung garantiert. Zudem soll der Kohäsionsbeitrag nur unter gewissen Bedingungen zugesichert werden.
Gerhard Pfister, Präsident CVP Schweiz
Die CVP-Fraktion hatte an ihrer Klausur im Januar den Grundsatz des Rahmenabkommens begrüsst. Ein Rahmenabkommen auf Kosten der Schweizer Souveränität sei für die CVP jedoch keine Option. Die CVP-Delegation der APK-N hat im Rahmen der laufenden Konsultationen mehrere Anträge eingereicht, die zentrale Fragen klären und Lösungen beim Rahmenabkommen auf parlamentarischem Weg festlegen sollen:
- Mitspracherecht des Parlaments und der Bevölkerung mittels Genehmigungs- und Umsetzungsgesetz
- Expliziter Ausschluss der UBRL aus dem Vertragstext
- Flankierende Massnahmen (FlaM): Beibehaltung des bestehenden Schutzniveaus für Löhne
Bevölkerung soll mitbestimmen
Die CVP fordert ein Genehmigungs- und Umsetzungsgesetz in der Schweiz für das Rahmenabkommen. Ein solches Gesetz soll eine frühzeitige und klar festgelegte demokratische Verankerung der dynamischen Rechtsentwicklung durch mehr Mitsprachemöglichkeiten für das Parlament und die Bevölkerung sicherstellen. Damit sei gewährleistet, dass in jedem Fall das Schweizer Volk das letzte Wort habe und somit die Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz gewahrt bleibe.
Ausschluss der Unionsbürgerrichtlinie
Die CVP erachtet es als besonders problematisch, dass die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) durch die Schweiz nicht explizit ausgeschlossen wird. Die UBRL würde die möglichen Ansprüche von EU-Bürgern in der Schweiz ausbauen.
Die UBRL ist aus Sicht der CVP nicht Teil der Personenfreizügigkeit. Die Unionsbürgerrichtlinie soll deshalb explizit vom Anwendungsbereich des Institutionellen Rahmenabkommens ausgeschlossen werden. Dies soll mit der EU in einer separaten Vereinbarung definiert werden oder unter Umständen in einer unilateralen Erklärung erfolgen.
Blockadelösung bei den FlaM
Um die Blockade bei den Flankierenden Massnahmen (FlaM) zu lösen, das Lohnniveau jedoch weiterhin beizubehalten, könnten nach Meinung der CVP Anpassungen bei der Voranmeldefrist und Kautionspflicht mit neuen digitalen Möglichkeiten durch effiziente IT-Tools, mit einer erheblichen Verschärfung der Sanktionen bei Missbräuchen und allenfalls durch eine verlängerte Übergangsregelung teilweise ausgeglichen werden. Die diesbezüglichen sozialpartnerschaftlichen Kontrollmechanismen und allfällige Kompensationsleistungen seien noch auszuhandeln.
Kohäsionsbeitrag nur mit Bedingungen
Die APK-N beantragt ihrem Rat die Genehmigung der beiden Rahmenkredite Kohäsion und Migration nur unter bestimmten Bedingungen. Die Kommission folge dabei dem Antrag der CVP, wonach ein weiterer Beitrag an die EU von der Verbesserung der Beziehungen zur EU abhängig gemacht wird. Verpflichtungen sollen erst dann eingegangen werden, wenn die unbefristete Börsenäquivalenz und die Vollassoziierung der Schweiz an Horizon Europe gewährleistet sind. Zudem dürfen keine weiteren diskriminierenden Massnahmen der EU gegenüber der Schweiz erfolgen.
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