Sieg für KlimaSeniorinnen - Klimaschutz ist Menschenrecht
Von: Medienmitteilungen
Zur umfassenden Information der Leserschaft publiziert fricktal24.ch unter dem Titel „Standpunkte“ ungefiltert die Auffassungen von regional, kantonal und national tätigen Personen, Parteien und Organisationen zu aktuellen Themen. Die hier veröffentlichten Inhalte müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln. Wir behalten uns vor, die Einsendungen zu prüfen und diese bei einem Verstoss gegen rechtliche Regelungen oder die allgemeine sittlichen Empfindungen von der Veröffentlichung auszuschliessen.
Gestern Dienstag wurde in der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein positives Urteil im Sinne der KlimaSeniorinnen gefällt. Die Richterinnen und Richter entschieden, dass der Schutz vor den Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels zu den europäischen Grundrechten gehört. Diese sind seit 1950 in der Europäischen Konvention für Menschenrechte festgeschrieben.
Die 17 Richter der grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden von den Vertretern der Mitgliedsländer des Europarats, zu denen auch die Schweiz gehört, gewählt. Der Gerichtshof steht Schweizer Einzelpersonen offen.
Medienmitteilung der SVP Schweiz vom 9.4.24
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist ein Skandal. In den europäischen Gerichtspalästen herrschen offensichtlich Ideologie und Realitätsverweigerung. Die Gerichte haben Recht zu sprechen und nicht Politik zu machen. Zudem haben sich die Strassburger Richter nicht einmal damit auseinandergesetzt, dass die Schweiz vorbildlich ist bei der Reduktion der CO2-Emissionen. Die SVP verurteilt diese Einmischung fremder Richter aufs Schärfste und fordert den Austritt der Schweiz aus dem Europarat.
In einer inszenierten Klage gingen die Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) gegen die Schweiz vor. Mit ihrem heutigen Urteil machen sich die Strassburger Richter zu Marionetten von Aktivisten und haben nun endgültig ihre Glaubwürdigkeit verloren. Ihre dreiste Einmischung in die Schweizer Politik ist für ein souveränes Land inakzeptabel. Das Strassburger Urteil ist in mehrfacher Hinsicht skandalös:
- es ist eine massive Verletzung der Gewaltentrennung – die Aufgabe von Gerichten ist es, Recht zu sprechen und nicht Politik zu machen.
- mit diesem Urteil stützen die ideologischen Strassburger Richter die offensichtliche Aushöhlung der rechtlichen Institutionen der Schweiz mit dem Ziel, billigen Klima-Aktivismus zu betreiben.
- weder die Klägerinnen noch die realitätsfremden Robenträger in Strassburg haben sich mit den Fakten befasst: kein entwickeltes Land hat so tiefe Treibhausgasemissionen pro Franken Wertschöpfung wie die Schweiz. Dies zumal die Schweiz mit Wasserkraft und Kernkraft in der Vergangenheit eine nahezu CO2-neutrale Energieproduktion hatte.
Die SVP lehnt dieses Urteil fremder Richter entschieden ab. Der EGMR ist ein expansiver Gerichtshof. Das heisst, er mischt sich zunehmend in nationale Angelegenheiten ein, die bei seiner Gründung – respektive beim Beitritt der Schweiz 1963 – kein Thema waren. Es ist inakzeptabel, dass politische Entscheide durch Gerichte getroffen werden. Dafür ist der demokratisch gewählte Gesetzgeber zuständig. Mit der Annahme der Selbstbestimmungsinitiative der SVP hätte die Schweiz sichergestellt, dass nationales Recht Vorrang vor Urteilen von solch expansiven Gerichten hätte.
Medienmitteilung der SP Schweiz vom 9.4.24
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist der Ansicht, dass die Schweiz durch ihren ungenügenden Einsatz für den Klimaschutz die Menschenrechte verletzt, insbesondere jene von vulnerablen Personen. Das Urteil bestätigt, was die SP Schweiz seit Jahren fordert: Nur mit massiven öffentlichen Investitionen kann die Energie- und Klimawende gelingen, ohne dass jemand zurückgelassen wird. Mit der von der SP Schweiz und den Grünen gemeinsam eingereichten Initiative für einen Klimafonds liegt eine Lösung auf dem Tisch.
«Dieses Urteil des höchsten europäischen Gerichts ist eine Ohrfeige für den Bundesrat und seine Untätigkeit im Klimabereich», sagt Mattea Meyer, Co-Präsidentin der SP Schweiz. Weil die Schweiz nicht genug gegen den Klimawandel unternimmt, gefährdet sie laut EGMR zahlreiche verletzliche Bevölkerungsgruppen. «Der Klimaschutz und eine sichere Energieversorgung sind die grössten Aufgaben unserer Generationen. Wir müssen den ökologischen Umbau der Schweiz mit öffentlichen Investitionen vorantreiben», sagt Mattea Meyer weiter. In der Schweiz sind Mieter:innen, deren Wohnungen nicht isoliert sind, Menschen mit Behinderungen, Personen, die im Freien arbeiten und ältere Menschen besonders stark vom Klimawandel betroffen.
Die SP Schweiz fordert, dass der Bundesrat das Urteil so schnell wie möglich umsetzt. «Eine Lösung liegt bereits auf dem Tisch: Wir erwarten vom Bundesrat, dass er die Klimafonds-Initiative umgehend unterstützt. Nur mit massiven öffentlichen Investitionen können die vom EGMR aufgezeigten Mängel behoben werden», sagt Cédric Wermuth, Co-Präsident der SP Schweiz. Die SP Schweiz und die Grünen haben die benötigten Unterschriften für die Klimafonds-Initiative im Februar bei der Bundeskanzlei eingereicht. «Der Klimaschutz ist die grösste Herausforderung unserer Generation. Nur mit einer gerechten und gemeinschaftlichen Lösung können wir diese Herausforderung richtig angehen. Mit der Klimafonds-Initiative bauen wir unsere Gesellschaft mit öffentlichen Investitionen auf erneuerbare Energien um und sichern uns genügend Strom für die Zukunft», so Cédric Wermuth abschliessend.
Medienmitteilung Grüne Schweiz vom 9.4.24
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verurteilt die Schweiz für ihre ungenügenden Klimaschutzmassnahmen. Diese gefährden insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, welches Gesundheit und Lebensqualität umfasst. Die Grünen fordern endlich Klimaziele für die Finanzbranche, den Flugverkehr und die Landwirtschaft.
«Historischer Sieg! Dieser Entscheid des Menschenrechtsgerichtshof ist ein enormer Schritt, vergleichbar mit dem Pariser Klimaabkommen. Das Urteil hat eine Bedeutung weit über die Schweiz hinaus», kommentiert Lisa Mazzone, Präsidentin GRÜNE Schweiz das Urteil. Mit seinem Urteil stellt der EGMR klar: Klimaschutz ist ein einklagbares Grundrecht. Die Zulässigkeit von Klimaklagen vor Schweizer Gerichten muss möglich werden.
Die Grünen verlangen, dass die Schweiz nun rasch handelt und ihre Klimapolitik in Einklang mit den Grundrechten – und damit auf Kurs – bringt. Die Grünen fordern deshalb schleunigst Klimaziele für Sektoren, die bisher ausgenommen waren: Landwirtschaft, Finanzbranche und Flugverkehr. «Klimaschutz ist ein Grundrecht. Die ganze Gesellschaft und alle Sektoren, auch die Finanz- und Flugbranche sowie die Landwirtschaft, müssen ihren Beitrag leisten. Die Schweiz muss das 1.5-Grad Ziel einhalten», so Fraktionspräsidentin Aline Trede. Das UVEK darf nicht weiter eine Klimapolitik ohne Ambitionen machen: Die Grünen fordern deshalb ein Kohlenstoff-Budget für die Schweiz. «Die Schweiz als reiches Land trägt eine grosse historische Verantwortung für das Klima und den Klimaschutz», erläutert Trede weiter. Mit diesem Urteil ist klar: Die Schweizer Politik und alle Gesetze müssen klimaverträglich sein. Die Grünen wollen die Klimaverträglichkeitsprüfung zum Standard im Gesetzgebungsprozess machen. Die Grünen werden deshalb eine dringliche Debatte im Parlament beantragen.
Weiter sind die Grünen erfreut, dass das heutige Urteil die Qualität eines Leiturteils hat. Es ist das erste Mal, dass der EGMR einen Staat wegen ungenügendem Klimaschutz für schuldig befunden hat. Damit ist endgültig klar: Klimaschutz ist keine Option, sondern ein (auch rechtliches) Muss – in der Schweiz und international.
Keine Medienmitteilung der FDP Schweiz vom 9.4.24
Keine Medienmitteilung Die Mitte Schweiz vom 9.4.24
Keine Medienmitteilung der GLP Schweiz vom 9.4.24
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal
zur Festigung und Bereicherung des Wissens»