Es ist grundsätzlich erfreulich, wenn der Grosse Rat erstmals seit mehr als zwanzig Jahren endlich vorsieht, den Pauschalabzug für Versicherungsprämien bei den Steuerveranlagungen zu erhöhen. Diese Veränderung hätte schon seit längerem stattfinden müssen, haben sich bei den meisten Versicherten die Krankenkassenprämien während besagter Zeit doch mindestens verdoppelt. Für das kommende Jahr wird eine erneute, massive Erhöhung der Prämien in Aussicht gestellt.
Die geplanten Erhöhungen der Abzüge (bei alleinstehenden Steuerpflichtigen Fr. 3'000.— anstelle Fr. 2'000.— wie bisher; bei verheirateten Steuerpflichtigen Fr. 6'000.— anstelle Fr. 4'000.—) betragen jedoch bloss 50 %. Diese Proportionen stimmen nicht. Auch wenn es zutreffen mag, dass alle steuerpflichtigen natürlichen Personen im Kanton profitieren würden, gibt es doch Unterschiede.
Es wäre angezeigt, die Abzüge zu verdoppeln. Sogar dann würden nicht die gesamten Aufwendungen abzugsberechtigt. Bedingt durch die laufende Entwicklung der üblichen Lebensunterhaltskosten werden viele Steuerpflichtige arge Mühe bekunden, ihren auferlegten Steuerverpflichtungen in der kommenden Zeit gerecht zu werden.
Dass im selben Zug eine massive Entlastung der Unternehmenssteuern vorgesehen ist, verstehen viele Stimmberechtigte nicht. Wieso werden diese beiden Geschäfte miteinander verkoppelt? Wieso kann über die Entlastung der natürlichen Personen und der Unternehmungen nicht getrennt befunden werden?
Laut Abstimmungsvorlage sollen die Unternehmungen im Jahre 2024 mit 123 Millionen Franken profitieren, die natürlichen Personen jedoch «nur» mit 88 Millionen Franken, sechs Jahre später dann mit 104 Millionen Franken, also noch immer geringer als die Unternehmungen.
Es wäre vernünftiger, wenn die Stimmbürgerschaft hier differenziert entscheiden könnte. Mit einer Ablehnung des Gesamtpaketes kann erreicht werden, dass in Kürze eine verbesserte Vorlage mit getrennten Fragestellungen zu den beiden recht unterschiedlichen Steuerentlastungen möglich wird. Man sollte nicht bloss mit einer Antwort über zwei doch grundverschiedene Themen befinden können. Mit einem Nein kann der Weg für eine bessere Vorlage frei gemacht werden. Stefan Treier, Wohlen, (früher Effingen)
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