Die Polizei im oberen Fricktal hat angekündigt, vermehrt Kontrollen durchzuführen im Bereich des Vortrittsrechts der Fussgänger an Fussgängerstreifen und des Benutzens von Handys während der Fahrt. Das ist grundsätzlich richtig so, erst recht auf Basis der sich häufenden Unfälle auf Fussgängerstreifen. Diese Ausgangslage hat aber, wie so vieles, zwei Seiten!
Die Verkehrsregelnverordnung ( VRV) besagt folgendes: «Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger oder Benützer eines fahrzeugähnlichen Gerätes, der sich bereits auf dem Streifen befindet, oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, den Vortritt gewähren.» Es ist also explizit erwähnt, dass der Fussgänger Vortritt hat, wenn er sich auf dem Streifen befindet, oder davor wartet und ersichtlich zu erkennen gibt dass er die Fahrbahn überqueren will.
Heute herrscht in diesem Bereich ein absoluter Wildwuchs, jeder betritt den Fussgängerstreifen unabhängig wie schnell sich ein Fahrzeug nähert oder wie nah es sich bereits befindet. Oft ist dies verbunden mit dem Bedienen des Handys oder dem Tragen von Kopfhörern. Zudem wird auch unterschätzt, dass dunkle Kleidung bei schlechter Sicht oder Regenfall ein weiteres Gefahrenpotential darstellt.
Früher musste man mit einem Handzeichen klar manifestieren, dass man die Fahrbahn überqueren will. Leider wurde diese Regelung vor Jahren über Bord geworfen. Ich gehe davon aus, dass man auf diese Praxis nicht mehr zurückkommen will, aber zumindest könnte man verlangen, dass Augenkontakt zwischen Fussgänger und Fahrzeughalter zur Pflicht wird, sodass klar ersichtlich ist, hier will jemand die Fahrbahn überqueren.
Ich plädiere dafür, dass die heutige Praxis in Bern wieder einmal revidiert wird, und allenfalls gar ein Handyverbot auf den Fussgängerstreifen zur Diskussion steht! Markus Kunz, Frick
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