1948, bei der Einführung der AHV, galt das gleiche Rentenalter 65 für Männer und Frauen. Damals hatten Männer bei der Geburt 66,4 Jahre vor sich, Frauen 70,9 Jahre. Heute sind es 82.5 für Männer und 86,4 Jahre für Frauen.
Die AHV-Renten von Frauen und Männer sind gleich hoch. Die Männer bezahlen mehr ein und die Frauen erhalten mehr. Aktuell beziehen Frauen fünf Jahre länger eine AHV-Rente als Männer. Von einer Diskriminierung der Frauen in der AHV kann keine Rede sein.
Frauen werden auch mit der Angleichung des Rentenalters nicht benachteiligt. Es ist völlig abwegig von «Sozialabbau» oder «Raub an den Frauen» zu sprechen, und es ist unredlich gegenüber der jungen Generation, allfällige Diskriminierungen in anderen Bereichen mit einem Nein zur AHV kompensieren zu wollen.
Es ist vielmehr dort anzusetzen, wo tatsächlich Ungleichheiten bestehen, bei den Löhnen und im BVG. In der zweiten Säule sind die Unterschiede zwischen Männern und Frauen gross. Deshalb sieht das Parlament in der laufenden BVG-Reform für Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigte sowie für Tieflohnbranchen klare Verbesserungen vor.
Durch die Alterung der Gesellschaft braucht die AHV mehr Geld. Nach den Finanzperspektiven des Bundes wird sich das Umlagedefizit zwischen 2025 und 2032 auf 18 Mia. Franken kumulieren. Die vorliegende Reform stabilisiert die AHV bis 2032. Die Mehrwertsteuer wird um 0,4% erhöht und das Frauenalter wird in Dreimonatsschritten über vier Jahre an dasjenige der Männer angeglichen. Bis 2032 bringt das der AHV Mehreinnahmen von insgesamt 17 Mia. Franken, davon 12 Mia. Franken Mehrwertsteuer.
Rund ein Drittel der Einsparungen, welche durch die Erhöhung des Frauenrentenalters erzielt wird, fliesst als Ausgleichsmassnahmen an die Übergangsgeneration. 9 Jahrgänge (1961 bis 1969) erhalten grosszügige Zuschläge von 160, 100 oder 50 Franken, in Abhängigkeit der Einkommenssituation. Tiefe Einkommen erhalten einen höheren Zuschlag.
Betroffene Frauen der Übergangsgeneration erhalten damit lebenslang eine höhere Rente als ohne Reform. Dieser Zuschlag wird nicht an die Ergänzungsleistungen angerechnet und unterliegt nicht dem Ehepaarplafond. Zudem profitieren alle Frauen der Übergangsgeneration von privilegierten Kürzungssätzen, wenn sie die Rente vorbeziehen.
Zwischen 1947 und 1995 gab es 10 AHV-Revisionen. Seither sind alle gescheitert, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht. Die vorliegende Reform stabilisiert die AHV, sichert die Renten und stärkt die Generationengerechtigkeit. Viktor Müller, Frick
Als Kenner der Bildungs- und Kulturlandschaft des ganzen Wegenstettertals ist es mir ein Anliegen, aus meiner Sicht die neuen Möglichkeiten des geplanten Mehrzweckgbäudes aufzuzeigen.
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