Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen: Erschliessung; Sanierung der Mühlegasse; Auflage Bauabrechnung \ Definitive Aufhebung Fusswegrecht \ Baugesuch \ Wasserversorgung
Erschliessung/Sanierung der Mühlegasse; Auflage Bauabrechnung
Gemäss § 14 des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen müssen die Bauabrechnungen vor der Verabschiedung der Kreditabrechnung durch die Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden.
Die Bauabrechnung für die Erschliessung und Sanierung der Mühlegasse liegt vom 06. März bis 04. April 2024 während den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Zeiningen öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Gegen die Bauabrechnung kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Zeiningen Einsprache erhoben werden.
Die Einwendung muss begründet sein und hat einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat
Definitive Aufhebung Fusswegrecht
Der Gemeinderat hat mit Entscheid vom 13. November 2023 beschlossen, dass die Anmerkung des öffentlichen Fusswegs zu Lasten der Parzelle Nr. 185 zwischen dem Winkelgässli und dem Mitteldorf der Gemeinde Zeiningen vom 01. Januar 1997 / ID.009-2014/009408 nach Rechtskraft dieses Entscheides gelöscht werden kann (Eigentumsbeschränkung gem. § 163 BauG, Öffentlicher Fussweg).
Der Aufhebungsbeschluss sowie die Plangrundlage lagen während 30 Tagen ab dem 15. November 2023 auf der Gemeindeverwaltung und der Homepage der Gemeinde öffentlich auf. Dagegen wurde fristgerecht Einsprache erhoben.
Nach der Durchführung einer Einspracheverhandlung mit Vertretern der Einsprecher hat der Gemeinderat erneut über die Aufhebung des Fusswegrechtes entschieden. Der Aufhebungsbeschluss wurde an der Gemeinderatssitzung vom 26. Februar 2024 bestätigt. Die Aufhebung des öffentlichen Fusswegrechtes wurde somit definitiv entschieden.
Aufgrund der geplanten neuen Überbauung wird zwischen dem Winkelgässli und dem Mitteldorf wiederum ein öffentliches Wegrecht (an veränderten Lage) vereinbart.
Baugesuch
- Baugesuch 2024-07
- Bauherrschaft: Erschliessungsgemeinschaft Aennermatt, c/o JKB Immobilien AG, Dammstr. 3, 5070 Frick
- Grundeigentümer/-in: Einwohnergemeinde Zeiningen, Kirchweg 26, 4314 Zeiningen
- Projektverfasser/-in: KSL Ingenieure AG, Dammstr. 3, 5070 Frick
- Bauvorhaben: Erschliessungsstrasse Aennermatt
- Lage: Aennermattstrasse und Weidenweg, Parzelle 1158 und 966
- Kant. Zustimmung: erforderlich
Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 07. März bis am 05. April 2024 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.
Bauverwaltung
Wasserversorgung Zeiningen – Notstromkonzept erfolgreich getestet
Die Gemeinde Zeiningen deckt ihren Wasserbedarf zu 100% durch das Grundwasserpumpwerk Reben und das Quellwasserpumpwerk Bachtalen. Beides Anlagen, die ohne Strom nicht funktionieren.
Am 22. Februar 2024 testeten deshalb die Brunnenmeister und der Werkhof unter der Aufsicht der Gemeindepräsidentin die Notstromversorgung des Grundwasserpumpwerks Reben.
Der 1000 kg schwere Stromgenerator mit 27 kV Dauerleistung wurde mit einem Kabel an die Aussensteckdose des Pumpenhauses angeschlossen und gestartet. Kurz darauf summte die Grundwasserpumpe und füllte das Reservoir. Der Testlauf war erfolgreich.
Sollte sich in Zukunft ein längerer Stromausfall ereignen, ist die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Zeiningen somit sichergestellt.
Gemeinde Zeiningen
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