Gestern, am 7. Dezember 2009 wurde in Kopenhagen die Weltklimakonferenz mit der Wahl der dänischen Ministerin Connie Hedegaard zur Vorsitzenden eröffnet. Die Schweizer Delegation hat ihre Arbeit in einer Vielzahl von Arbeitsgruppen und Organen aufgenommen.
An der Weltklimakonferenz vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen (DK) werden verschiedene Verhandlungsstränge verfolgt, die zum Teil bereits vor Jahren aufgegleist wurden und die verschiedenen Aspekte der Klimaproblematik abdecken:
15. Vertragsparteienkonferenz der UNO-Klimakonvention (COP15) 1992 wurde in Rio de Janeiro die UNO-Klimakonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change UNFCCC) verabschiedet. Sie wurde von 192 Mitgliedstaaten ratifiziert und hat zum Ziel, eine gefährliche menschgemachte Störung des Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre Folgen zu mildern. In Kopenhagen findet die 15. Vertragsparteienkonferenz (Conference of the Parties COP15) der Klimakonvention statt. Ziel ist es, die Umsetzung der Konvention zu verbessern und langfristige Lösungen des Klimaproblems zu finden.
Arbeitsgruppe für Langfristmassnahmen (AGW-LCA) Zu diesem Zweck wurde 2007 in Bali eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen für gemeinsame Langfristmassnahmen im Rahmen der Klimakonvention (Ad hoc Working Group on Long-Term Cooperative Action under the Convention, AGW-LCA). Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wird zum Beispiel über eine gemeinsame Vision (shared vision) diskutiert, um wieviel Prozent bis 2050 der Treibhausgasausstoss vermindert werden muss und wie dies geschehen soll. Das Mandat dieser Arbeitsgruppe ist bis zur Konferenz von Kopenhagen befristet.
Arbeitsgruppe zur Anpassung an den Klimawandel unter Schweizer Vorsitz Innerhalb der AGW-LCA besteht eine Reihe von Untergruppen, die folgende vier Schwerpunktthemen behandeln:
Vermeidung des Treibhausgassausstosses (inklusive der Frage der grossflächigen Waldrodungen)
Anpassung an den bereits eingetretenen Klimawandel
Finanzierung (inklusive des Schweizer Vorschlags für eine globale CO2-Steuer)
Technologietransfer
In allen diesen Gruppen arbeiten Mitglieder der Schweizer Delegation mit. Die Anpassungsgruppe steht zudem unter dem Ko-Vorsitz der Schweiz. Sie wird geleitet von Thomas Kolly (Leiter der Schweizer Verhandlungsdelegation) und seinem Pendant aus Ghana.
5. Vertragsparteientreffen des Kyotoprotokolls (CMP 5) 1997 wurde in der japanischen Stadt Kyoto ein Zusatzprotokoll zur UNO-Klimakonvention verabschiedet. Das so genannte Kyoto-Protokoll trat 2005 in Kraft und wurde durch 189 Länder ratifiziert. Es regelt verbindlich in welchem Mass die Industrieländer als Hauptverursacher des bisherigen Treibhausgasausstosses zwischen 2008 und 2012 ihre Treibhausgase vermindern müssen. Die Schweiz muss ihre Emissionen um 8 Prozent im Vergleich zu 1990 verringern. Die USA haben als einziger Industriestaat das Kyoto-Protokoll zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert. In Kopenhagen findet gleichzeitig mit der COP 15 das 5. Vertragsparteientreffen des Kyotoprotokolls statt (Conference of the Parties serving as the Meeting of Parties CMP5).
Arbeitsgruppe für die weiteren Verpflichtungen im Kyoto-Protokoll Über die Weiterentwicklung des Kyoto-Protokolls und insbesondere die Frage, welche Reduktionsziele nach 2012 für die Industrieländer (Annex-I-Länder) gelten sollen, diskutiert eine weitere Arbeitsgruppe (Ad hoc Working Group on further Commitments for Annex I Parties under the Kyoto Protocol, AGW-KP). Sie wurde 2005 in Montreal eingesetzt und wird ihre Arbeit auch nach Kopenhagen weiterführen. Die Schweiz hat mit Blick auf die Klimakonferenz in Kopenhagen angekündigt, dass sie ihren Treibhausgasausstoss bis 2020 um 20 Prozent in bezug auf 1990 senken will. Falls andere Industriestaaten ähnliche Verpflichtungen eingehen und die Schwellenländer sich zu einem namhaften Engagement verpflichten, will die Schweiz ihren Ausstoss bis 2020 um 30 Prozent reduzieren.
Sitzungen zweier ständiger Beraterorgane Im Rahmen der Klimakonferenz tagt auch das ständige Beraterorgan für Wissenschafts- und Technologiefragen (Subsidiary Body for Scientific and Technological Advice, SBSTA) sowie das ständige Beraterorgan für die Umsetzung der UNO-Klimakonvention (Subsidiary Body for Implementation, SBI).
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