Wenn Leuchtstofflampen den Geist aufgeben
Von: Nando Erne
Erst 5 Uhr nachmittags, doch schon überall brennen die Lichter: Manche Häuser strahlen mit ihrem gelblich-orangen Licht Wärme aus, manche schimmern fast bläulich – hier wird wohl noch gearbeitet. In so vielen Tönen wie die Lichtquellen auch strahlen, so viele verschiedene Leuchtmittel gibt es. Doch nicht mehr lange: Seit August 2023 dürfen Leuchtstofflampen nicht mehr hergestellt oder in die Schweiz importiert werden.
Gerade noch wurde der Glühlampe wegen ihres warmen Lichts nachgetrauert, nun verschwinden auch die anfänglich wegen ihres bläulichen Lichts verteufelten Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen vom Markt. Seit August 2023 sind sie verboten und dürfen weder hergestellt noch in die Schweiz importiert werden.
Der Grund: Die Leuchtmittel enthalten hochgiftiges Quecksilber, das Mensch und Natur grossen Schaden zuführen kann, wenn durch Bruch oder Beschädigung der Röhre oder «Birne» giftige Dämpfe austreten.
Alternativen, um Licht ins Dunkel zu bringen, gibt es derweil genug: Längst hat die moderne LED-Technik den Beleuchtungsmarkt erobert. Die Leuchtdioden gelten als doppelt so effizient wie Sparlampen und überzeugen durch eine lange Lebensdauer.
Quecksilberhaltige «Birnen»: Ein Fall fürs Recycling
Trotz des Import- und Herstellungsverbots müssen Leuchtstofflampen nicht sofort durch LED-Lichter ersetzt werden. Vielmehr sollten sie noch so lange weiterbrennen, bis sie altersbedingt von selbst löschen.
Auch Händler dürfen ihre Lagerbestände weiterhin verkaufen. Entsprechend lange werden quecksilberhaltige Leuchtmittel noch die Recyclingbranche beschäftigen: Gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Umwelt sind aktuell noch immer rund 100 Mio. Stück in der Schweiz im Umlauf. Nach und nach werden sie den Geist aufgeben und entsorgt werden müssen.
Da sie Quecksilber enthalten, gehören sie unbedingt ins Recycling. Dort wird dafür gesorgt, dass die Schadstoffe sicher entfernt und die darin enthaltenen Wertstoffe so aufbereitet werden, dass sie wieder zurück in den Rohstoffkreislauf fliessen. So wird die Schweizer Kreislaufwirtschaft gestärkt.
Die gesetzliche Rückgabe- und Rücknahmepflicht
Analog zu anderen Elektrogeräten fallen sämtliche Leuchtmittel, Leuchten sowie dazugehörige Fernbedienungen und Kabel unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Gemäss ihr sind Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet, ausgediente Leuchten oder Leuchtmittel in die Verkaufsgeschäfte oder zu einer offiziellen SENS-Sammelstelle zurückzubringen (Rückgabepflicht).
Im Gegenzug sind Händler, die Leuchten oder Leuchtmittel verkaufen, angehalten, diese kostenlos zurückzunehmen und sie einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Denn mit dem vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) bezahlen Konsumentinnen und Konsumenten analog zu elektrischen Geräten bereits beim Kauf von Leuchten und Leuchtmitteln für deren fachgerechte Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer.
Wertstoffe wiederverwenden statt verschwenden
In der Schweiz ist SENS eRecycling für die fachgerechte Entsorgung von Leuchtmitteln und Leuchten zuständig. Sie holt diese direkt bei den Fach- und Detailhändlern sowie von den Sammelstellen ab und bringt sie anschliessend zu spezialisierten Recyclingunternehmen.
Diese sorgen dafür, dass das Quecksilber sorgfältig aus den Leuchtstofflampen entfernt und je nach Verfahren zurückgewonnen oder in unlöslicher Form sicher in Deponien gelagert wird. Das in den Leuchtmitteln enthaltene Aluminium wird 1:1 wiederaufbereitet und das Glas zu Glaswolle verarbeitet. Sie wird im Bau zur Isolation verwendet.
Auch LEDs gehören ins Recycling
LED oder Light Emitting Diode, auf Deutsch die lichtemittierende Diode, funktioniert mit Halbleitern. LED-Lampen sind noch effizienter als Energiesparlampen: Sie verfügen über eine Lichtausbeute von 150 lm/W und halten bis zu 50’000 Stunden. Am Ende ihrer Lebensdauer gehören sie auch ins Recycling. Denn nebst den Halbleitern enthalten sie neben Glas auch wertvolle Metalle, die zurück in den Wertstoffkreislauf gehören.
Kleines Glossar: Lampen, Leuchten, LED – Was ist der Unterschied?
Leuchten: Im Volksmund Lampe genannt. Sie werden direkt mit einem Kabel an den Strom angeschlossen oder werden durch einen Akku betrieben. Beispiele sind Hänge- oder Stehlampen, Nachtlichter oder Terrassenlampen. Sie enthalten entweder fix eingebaute oder auswechselbare Leuchtmittel.
Leuchtmittel: Neonröhren, Energiesparlampen, Glühbirnen, LED-Lampen. Alles Produkte, die in eine Leuchte geschraubt werden können und dann leuchten. Leuchtmittel können selbst nicht an ein Stromnetz angeschlossen werden. Dies geschieht nur indirekt über die Fassung der Leuchte.
Leuchtstofflampe: Fachbegriff für LF-Lampe, Fluoreszenzlampe, «Neonröhre» oder Energiesparlampe. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Formen: als Röhren, ring- oder stabförmig, mit Steck- oder Schraubfassung. Alle Arten sind seit August 2023 verboten, da sie Quecksilber enthalten.
Neonröhre: Sie ist die wohl bekannteste Leuchtstofflampe. Sie wurde 1909 vom Franzosen Georges Claude erfunden und war befüllt mit dem Edelgas Neon, das für ein orangefarbenes Licht sorgte. Früher häufig für Leuchtreklamen eingesetzt, erfüllen diese Aufgabe heute meistens LED’s.
Energiesparlampe: Auch sie gehört zur Kategorie «Leuchtstofflampe». Sie wird so genannt, da sie mit einer Lichtausbeute von 60 lm/W 5-Mal im Vergleich zur ehemaligen «Glühbirne» deutlich weniger Strom braucht. Sie enthält ebenfalls Quecksilber und ist daher seit August 2023 verboten.
LED: Die Light Emitting Diode, auf Deutsch lichtemittierende Diode, funktioniert mit Halbleitern. LED-Lampen sind noch effizienter als die Energiesparlampen: Sie verfügen über eine Lichtausbeute von 150 lm/W und halten bis zu 50'000 Stunden.
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