Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Frau Gemeindeammann Eva Frei; Ausfall aus gesundheitlichen Gründen \ Tretrecht \ Erteilte Baubewilligungen \ Verfall der Steuern für das Jahr 2020 \ Mahngebühren Steuerbezug \ Kehrichtgrundgebühr \ Hektarenbeiträge \ Krankenkassenprämienverbilligung 2021
Frau Gemeindeammann Eva Frei; Ausfall aus gesundheitlichen Gründen
Aus gesundheitlichen Gründen fällt Frau Gemeindeammann Eva Frei per sofort aus und steht der Gemeinde bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. Sämtliche Amtsgeschäfte und Aufgaben von Frau Gemeindeammann Eva Frei werden deshalb durch Vizeammann Benedikt Gürtler übernommen und betreut.
Der Gemeinderat und das Personal wünschen Eva Frei gute Genesung und danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Tretrecht
Zwischen dem 01. November und dem 31. März (keine Vegetationszeit) ist das Betreten von Wiesen und Äckern wieder erlaubt.
Wir bitten die Bevölkerung bei den Querfeldeintouren die Sorgfalt walten zu lassen und die Wiesen und Äcker, obwohl es erlaubt ist, zu schonen sowie keine Gegenstände insbesondere Abfälle auf den Wiesen und Äckern zurück zu lassen.
Besten Dank zum Voraus.
Der Gemeinderat
Erteilte Baubewilligungen
Folgende Baubewilligungen wurden erteilt:
- Bauherrschaft: Raphael und Eveline Stocker, Obermumpf;
- Bauobjekt: Bau eines Pools;
- Ortslage: Parzelle Nr. 1275 (AGV 448), Bündtetalweg 23, Obermumpf
- Bauherrschaft: Axians Schweiz AG, Kestenholz;
- Bauobjekt: Belagsaufbruch;
- Ortslage: Parzelle Nr. 44, Studenmatt, Obermumpf
Der Gemeinderat
Verfall der Steuern für das Jahr 2020
Die provisorischen Steuern 2020 sind bis am 31. Oktober 2020 zu bezahlen. Herzlichen Dank für Ihre prompte Zahlung.
Die Abteilung Finanzen
Mahngebühren Steuerbezug
Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gebührenerhebung erfolgt ab dem Kalenderjahr 2019. Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden neu Gebühren erhoben.
Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt Fr. 35.00. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen Fr. 100.00.
Die Abteilung Finanzen
Kehrichtgrundgebühr
Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom Dezember 1994 wurde eine Kehrichtgrundgebühr als Ergänzung zur Sackgebühr eingeführt. Sie soll die Kosten für die Grüngut-, Papier-, Alteisen-, Aluminium-, Altglas- & Blechentsorgung decken.
Um Rückfragen und um Unklarheiten bei den Tarifen zu vermeiden, bittet die Abteilung Finanzen um folgende Kenntnisnahme:
Ledige Personen, welche im Konkubinat bzw. alleine leben, werden mit dem Tarif für „Einpersonenhaushalt“ (Fr. 22.50) erfasst.
Verheiratete Personen, mit oder ohne Kinder, welche im gleichen Haushalt wohnen, werden mit dem Tarif „Mehrpersonenhaushalt“ (Fr. 45.00) erfasst.
Volljährige Personen, welche noch bei den Eltern wohnen, fallen unter den Tarif „Mehrpersonenhaushalt“ bei den Eltern.
Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche mit ihren Kindern zusammenleben, fallen unter den Tarif „Mehrpersonenhaushalt“ (Fr. 45.00).
Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche zusammen mit Kindern im Konkubinat leben, erhalten Gebührenrechnungen im Umfang von Total Fr. 45.00 pro Haushalt (2 x Fr. 22.50).
Die Kehrichtgrundgebühr für das Gewerbe beträgt Fr. 45.00. Die Rechnungen werden in den nächsten Tagen zugestellt.
Die Abteilung Finanzen
Hektarenbeiträge
Gemäss Reglement über die Sicherung und den Unterhalt der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet (Unterhaltsreglement) vom 01. Januar 2017 werden die Kosten durch die Grundeigentümerbeiträge (Arebeiträge) und einem angemessenen Betrag der Einwohnergemeinde bestritten.
Die Eigentümer und Eigentümerinnen der einbezogenen Grundstücke ausserhalb der Bauzonen werden mit einem jährlichen Hektarbeitrag von: Fr. 30.00 (Mindestbetrag: Fr. 20.00) gemäss Flächenverzeichnis an den Unterhaltskosten beteiligt. Für öffentlich-rechtliche Gewässerparzellen werden keine Grundeigentümerbeiträge erhoben.
Die Rechnungen werden in den nächsten Tagen zusammen mit den Wasser- und Abwasserrechnungen zugestellt.
Die Abteilung Finanzen
Krankenkassenprämienverbilligung 2021
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Das Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickte bis 30. September 2020 möglicherweise anspruchsberechtigten Personen einen Code für die Internetanmeldung.
Falls Sie keinen Code erhalten, können Sie diesen ab sofort über die Website sva-ag.ch/pv bestellen. Der Code ist sechs Wochen gültig. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2020 ab. Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse melden Sie direkt der SVA Aargau. Auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ist meldepflichtig.
Falls Sie Unterstützung bei der Eingabe des Online-Antrages benötigen, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle SVA Obermumpf gerne weiter.
Für alle weiteren Anliegen und Fragen ist die SVA Aargau, Aarau, sva-ag.ch, 062 836 82 97, ipv@sva-ag.ch zuständig.
Die Gemeindezweigstelle SVA Obermumpf
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