Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang; Stille Wahl \ Strassensperrung Hofnet \ Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Gemeindeverwaltung; Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr \ Termine 2024 \ Prämienverbilligung 2024; Anmeldefrist 31. Dezember 2023
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang - Stille Wahl
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang eines Mitglieds des Gemeinderates sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro den folgenden Kandidaten als gewählt erklärt:
- Stephan Soder, 1967, Rank 1a, Obermumpf
Er ersetzt Gemeinderätin Jacqueline Zesiger, welche während der Amtsperiode auf den Zeitpunkt der Ersetzung zurückgetreten ist.
Wahlbeschwerden (§ 66 ff. GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau einzureichen.
Das Wahlbüro
Strassensperrung Hofnet
Am Sonntag, 17. Dezember 2023, von 12.30 Uhr bis 21.00 Uhr, bleibt die Strasse «Hofnet» ab der Höhe Kreuzung Hofnet-Kirchgasse bis zur Kreuzung Hofnet-Baumgarten während der Weihnachtsfeier der Christkatholischen Kirchgemeinde Obermumpf/Wallbach für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Zufahrt für Anwohner und Notfalldienste ist gewährleistet.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Gesuch: EBPA-6259-6164
- Bauherrschaft: Stocker Daniel und Erika, Berm 9, 4324 Obermumpf
- Bauvorhaben: Vordach und Gartenplatten
- Standort: Berm 9 Parz.-Nr.: 158
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 14. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Gemeindeverwaltung; Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr
Die Gemeindeverwaltung Obermumpf bleibt über die Festtage vom Montag, 25. Dezember 2023, bis Montag, 01. Januar 2024, geschlossen.
Ab Dienstag, 02. Januar 2024, sind wir zu den gewohnten Zeiten gerne wieder für Sie da.
In dringenden Fällen gibt der Telefonbeantworter der Gemeinde (Tel. 062 873 14 09) über das weitere Vorgehen Auskunft.
Die Gemeindeverwaltung
Termine 2024
Der Gemeinderat hat für das Jahr 2024 folgende Termine festgelegt:
- Dienstag, 14. Mai 2024, Seniorenausflug
- Donnerstag, 6. Juni 2024, Einwohnergemeindeversammlung
- Freitag, 29. November 2024, Einwohnergemeindeversammlung
Wir freuen uns, wenn Sie sich die Daten bereits jetzt vormerken.
Der Gemeinderat
Prämienverbilligung 2024 – Anmeldefrist 31. Dezember 2023
Die Anmeldung für die Krankenkassenprämienverbilligung für 2024 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code der SVA Aargau benötigt.
Wenn Sie Prämienverbilligung beantragen möchten und noch keinen Code erhalten haben, können Sie diesen über folgenden Link bestellen: www.sva-ag.ch/pv.
Die Anmeldung für Prämienverbilligung 2024 muss nach Erhalt des Codes bis spätestens 31. Dezember 2023 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Den Entscheid über einen allfälligen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten Sie ebenfalls von dieser Stelle.
Wenn sich Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben, können Sie dies der SVA Aargau melden. Dazu müssen Sie einen Änderungsantrag einreichen. Das entsprechende Formular und weiterführende Informationen finden Sie über folgenden Link: www.sva-ag.ch/meldung.
Wenn Sie Hilfe benötigen bei der Anmeldung oder einem Änderungsantrag können Sie sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.
Gemeindezweigstelle SVA
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