Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Schneeräumung / Winterdienst \ Publikation der Geburtstage \ Baugesuch \ Strassensperrung \ Mitglied der Schulpflege; Katharina Deubelbeiss Burkhard; Stille Wahl \ Mitglied des Gemeinderates; Neue Ersatzwahl
Bekanntmachung Schneeräumung / Winterdienst
Wir machen alle Fahrzeughalter darauf aufmerksam, dass auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen parkierte Fahrzeuge die Schneeräumung und den Winterdienst behindern. Wir verweisen auf Art. 20 Abs. 3 der Verkehrsregelungsverordnung: „Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.“ Für Schäden an Fahrzeugen, die infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, wird jegliche Haftung abgelehnt. Nach Möglichkeit wird der Umwelt zuliebe sparsam gesalzen. Ferner: Schnee von privaten Vorplätzen und Gehwegen darf nicht auf die öffentlichen Strassen geräumt werden Wir bitten Sie höflich, diese Hinweise zu beachten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat
Publikation der Geburtstage
Auch im nächsten Jahr werden die runden Geburtstage ab dem 70. Altersjahr in der Neuen Fricktaler Zeitung veröffentlicht. Wenn dies jemand nicht wünscht, bitten wir Sie höflich, dies der Gemeindeverwaltung Obermumpf (062 873 14 09 oder gemeindekanzlei@obermumpf.ch) mitzuteilen. Herzlichen Dank.
Der Gemeinderat
Baugesuch
- Bauherrschaft / Projektverfasser: Heiner und Gertrud Stocker, Obermumpf;
- Grundeigentümerin: Gertrud Bühler, Obermumpf;
- Bauvorhaben: Bau einer Steinmauer;
- Ortslage: Parzelle Nr. 181, Unterdorf 4 (AGV 34), Obermumpf.
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 18. November 2011 bis 19. Dezember 2011 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Strassensperrung
Am Samstag, 19. November 2011, von ca. 19.00 Uhr bis ca. 03.00 Uhr morgens und Sonntag, 20. November 2011, von ca. 12.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr bleiben Rank und Schloss wegen eines Anlasses (Turnerabend) für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt für Anwohner und Notfalldienste ist gewährleistet. Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Der Gemeinderat Obermumpf
Mitglied der Schulpflege; Katharina Deubelbeiss Burkhard; Stille Wahl
Nachdem in der Nachmeldefrist nur eine Anmeldung eingegangen ist, hat das Wahlbüro gemäss § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 15. November 2011 nachstehende Person in stiller Wahl als Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 als gewählt erklärt: Katharina Deubelbeiss Burkhard, 1972, von Sumiswald BE und Holderbank AG, in 4324 Obermumpf, Unterdorf 17. Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdecken des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Ablauf: 21. November 2011), beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR).
Das Wahlbüro Obermumpf
Mitglied des Gemeinderates; Neue Ersatzwahl
Für den zweiten Wahlgang wurden keine wählbaren Kandidaten vorgeschlagen. Somit wird am 11. März 2012 eine neue Ersatzwahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchgeführt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises (Gemeinde Obermumpf) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 13. Januar 2012, 12.00 Uhr) einzureichen. Ein vorbereitetes Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Der Gemeinderat Obermumpf
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