Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Krankenkassenprämienverbilligung 2023 \ Forderungen für das laufende Jahr \ Gemeindeversammlung; Voranzeige \ Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherr/Projektverfasser: Robert Siegrist, Unterdorf 16, 4324 Obermumpf;
- Grundeigentümer: Robert Siegrist, Unterdorf 16, 4324 Obermumpf / Willy Siegrist, Unterdorf 16, 4324 Obermumpf / Chantal Dietwyler, Brütschengasse 5, 4323 Wallbach / Vivienne Dietwyler, Unterdorf 16, 4324 Obermumpf / Rolf Siegrist, Unterdorf 16, 4324 Obermumpf.
- Bauprojekt: Sanierung und Erweiterung des Balkons.
- Ortslage: Parzelle Nr. 193 (AGV 43), Unterdorf 16, 4324 Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 17. November 2022 bis 16. Dezember 2022 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Krankenkassenprämienverbilligung 2023
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Das Verfahren läuft online ab.
Die SVA Aargau schickte im September 2022 möglicherweise anspruchsberechtigten Personen einen Code für die Internetanmeldung.
Falls Sie keinen Code erhalten oder der Code abgelaufen ist, können Sie einen neuen Code ab Oktober 2022 unter sva-ag.ch/pv bestellen. Der Code ist sechs Wochen gültig. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2022 ab. Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse melden Sie direkt der SVA Aargau. Auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ist meldepflichtig.
Falls Sie Unterstützung bei der Eingabe des Online-Antrages benötigen, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle SVA Obermumpf gerne weiter. Für alle weiteren Anliegen und Fragen ist die SVA Aargau, Aarau, sva-ag.ch/pv zuständig
Die Gemeindezweigstelle SVA Obermumpf
Forderungen für das laufende Jahr
Forderungen gegenüber der Einwohnergemeinde sind bis spätestens 04. Dezember 2022 der Abteilung Finanzen Obermumpf in Rechnung zu stellen. Nur so wird es möglich sein, die Verwaltungsrechnungen 2022 termingerecht abzuschliessen.
Vielen herzlichen Dank.
Die Abteilung Finanzen
Gemeindeversammlung; Voranzeige
Am Freitag, 02. Dezember 2022, 20.15 Uhr, findet die Einwohnergemeindeversammlung zur Genehmigung des Budgets 2023 und weiterer Traktanden in der Turnhalle Obermumpf statt.
Der Gemeinderat
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Vom 03. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in rund 80 Aargauer Gemeinden unterwegs.
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen.
Vom 03. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Davon ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind.
Die Ablesungen werden unter Einhaltung der aktuellen Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG durchgeführt. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren.
All jene, die ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen werden im Januar 2023 versendet.
AEW Ableser können sich immer ausweisen; Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an den AEW Kundenservice unter +41 62 834 22 22» rät Marc Ritter, CEO der AEW Energie AG
Die AEW Energie AG – Unternehmenskommunikation
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»