Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Ersatzwahlen von zwei Gemeinderatsmitgliedern sowie des Vizeammanns \ Krankenkassenprämienverbilligung \ Baugesuche
Ersatzwahlen von zwei Gemeinderatsmitgliedern sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2010/13; Ergebnis
Anzahl Stimmberechtigte: 717; Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: 303;
- Gewählt als Gemeinderat ist: (In Betracht fallende Wahlzettel: 272) Richard Dreikorn mit 230 Stimmen;
- Gewählt als Gemeinderat ist: (In Betracht fallende Wahlzettel: 272) Philipp Schlatter mit 128 Stimmen;
- Gewählt als Vizeammann ist: (In Betracht fallende Wahlzettel: 272) Eva Frei mit 143 Stimmen.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff GPR) sind einzureichen innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau.
Das Wahlbüro
Krankenkassenprämienverbilligung
Bis zum 31. Mai 2012 kann die Prämienverbilligung für das Jahr 2013 geltend gemacht werden. Personen, welche bei einer anerkannten Versicherung für die gesetzlichen Leistungen versichert sind und im Kanton Aargau Wohnsitz haben, sind anspruchsberechtigt, sofern sich nach den Richtlinien ein Verbilligungsantrag ergibt. Das Kantonale Steueramt hat alle Personen ermittelt, die aufgrund der heute bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Diesen Personen hat die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau die entsprechenden Formulare bereits zugestellt. Die Anmeldungen müssen bis spätestens 31. Mai 2012 bei der Gemeindezweigstelle SVA eingereicht werden. Antragsformulare können bei der Gemeindezweigstelle SVA, die auch für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung steht, bezogen werden.
Die Gemeindezweigstelle SVA
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft / Grundeigentümer / Projektverfasser: Stefan Lauber, Obermumpf;
- Bauvorhaben: Ersatz Holzfassade durch Fenster und Verputz;
- Ortslage: Parzelle Nr. 131 (AGV 16), Hinterdorf 13, Obermumpf.
- Bauherrschaft / Grundeigentümer / Projektverfasser: David Vogel, Obermumpf / Architekt Martin von Arx, Stüsslingen;
- Bauvorhaben: Neubau Fahrsilo;
- Ortslage: Parzelle Nr. 705, Buebletenhof, Obermumpf.
Die Baugesuch liegen in der Zeit vom 15. März 2012 bis 13. April 2012 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat Obermumpf
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