Nachrichten aus Münchwilen: Münchwilen hat seinen Gemeinderat gewählt \ Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern \ Baugesuch
Münchwilen hat seinen Gemeinderat gewählt Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 26. September 2021 den Gemeinderat für die Amtsperiode 2022-2025 gewählt. Neu ins Gremium ziehen Patrick Geiger und Müller Åsa. Der Gemeinderat Münchwilen setzt sich für die neue Amtsperiode wie folgt zusammen:
Tüscher Bruno (bisher)
Bianchi Fabian (bisher)
Mallaku-Bytyqi Florentina (bisher)
Geiger Patrick (neu)
Müller Åsa (neu)
Als Gemeindeammann wiedergewählt wurde Bruno Tüscher. Ebenfalls wiedergewählt wurde Vizeammann Fabian Bianchi.
Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken entsprechend zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 80 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.
Baugesuch
Bauherrschaft: Petra und Daniel Lüthy, Hübel 4, 4333 Münchwilen
Grundeigentümerin: Petra Lüthy, Hübel 4, 4333 Münchwilen
Projektverfasserin: Bäumlin + John AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
Lage: Parzelle 579, Hübel 4, 4333 Münchwilen
Bauvorhaben: Dachterrasse und Umgestaltung Umgebung mit Pool
Das Baugesuch liegt vom 30. September 2021 bis zum 29. Oktober 2021 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Münchwilen zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Gemeindekanzlei Münchwilen
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