Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Leinenpflicht für Hunde\ Tretrecht \ Hundetaxe 2024 \ "Aktion Eingeladen" des Kantons Aargau \ Regionaler Sachplan Sisslerfeld und Kommunaler Gesamtplan Verkehr Sisslerfeldgemeinden; öffentliches Mitwirkungsverfahren \ Baugesuch
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten.
Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: „Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.“
Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten.
Tretrecht
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis zum 31. Oktober zu verzichten.
Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten.
Hundetaxe 2024
Die Rechnungen für das Hundesteuerjahr 2024 werden im Mai verschickt. Bitte melden Sie sich bis am 26. April 2024, falls Sie Ihren Hund nicht mehr besitzen. Gemäss Regierungsratsbeschluss beträgt die Hundetaxe CHF 120.00 und ist innert 30 Tagen zu begleichen.
Weiter werden die Hundehalterinnen und Hundehalter darauf aufmerksam gemacht, dass es Pflicht ist, sämtliche Änderungen, die den Hund betreffen (Kauf, Verkauf, Umzug, Tod usw.), an die Hundedatenbank AMICUS, Bern, Tel. 0848 777 100, (www.amicus.ch) zu melden. Eine Neuregistrierung kann nur über eine schweizerische Tierpraxis durchgeführt werden. Alle Änderungen müssen ebenfalls der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden.
Für die Anmeldung eines Hundes muss der Impfausweis vorgelegt werden. Ebenso müssen Ersthundehalter sich bei der Gemeinde registrieren lassen, erst danach kann der Hund beim Tierarzt gechipt werden.
"Aktion Eingeladen" des Kantons Aargau
Mit der Aktion Eingeladen heisst der Kanton Aargau Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen.
Vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2025 haben sie die Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken.
Unter www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden.
Regionaler Sachplan Sisslerfeld und Kommunaler Gesamtplan Verkehr Sisslerfeldgemeinden / öffentliches Mitwirkungsverfahren
Nach der vorläufigen Beurteilung durch den Kanton und vor der Beschlussfassung durch die Gemeinderäte der vier Sisslerfeldgemeinden Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein wird gestützt auf § 3 BauG die öffentliche Mitwirkung der zwei behördenverbindlichen Planungsinstrumente «regionaler Sachplan Sisslerfeld» und «Kommunaler Gesamtplan Verkehr Sisslerfeldgemeinden» durchgeführt.
Die für die jeweilige Gemeinde relevanten Dokumente liegen vom 11. April 2024 bis 10. Mai 2024 bei den Gemeindeverwaltungen der vier Sisslerfeldgemeinden auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente während der erwähnten Auflagefrist über die Webseiten der Gemeinden abrufbar. (https://www.muenchwilen-ag.ch)
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich bei den Gemeinderatsgremien eingereicht werden (Adressen nachfolgend) und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.
Hinweise und Vorschläge sind für die zwei Planungsinstrumente «regionaler Sachplan Verkehr» und «Kommunaler Gesamtplan Verkehr Sisslerfeldgemeinden» separat einzureichen. (Gemeinderat Münchwilen, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen)
Baugesuch
- Bauherrschaft: Heizöl-Fredy AG, Bäumliackerstrasse 17, 4332 Stein
- Grundeigentümer: FW Tankstellen AG, Steinerstrasse 6, 4333 Münchwilen
- Projektverfasserin: Atelier Lehmann Architektur Entw. GmbH, Hauptstrasse 36, 4322 Mumpf
- Lage: Steinerstrasse 6, Parzelle 102, Münchwilen
- Bauvorhaben: Hallenerweiterung Neubau, Versetzen von bestehender Zelthalle, teilweise neue Einfriedigung und Versetzen von bestehendem Tor (Nordeinfahrt)
Das Baugesuch liegt vom 11. April 2024 bis zum 10.Mai 2024 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Münchwilen AG zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Gemeindekanzlei Münchwilen
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