Publikationen der Gemeinde Hornussen
Von: Gemeinde Hornussen
Nachrichten aus Hornussen: Steuerabschluss 2018 Hornussen \ Landammann-Stammtisch mit Urs Hofmann \ Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes \ Steuerwesen: Einführung von Mahngebühren \ Bienenhalterbeiträge 2019 \ Öffentliches Tretrecht
Steuerabschluss 2018 Hornussen
Die Abteilung Finanzen der Verwaltung 3plus hat den Steuerabschluss des letzten Rechnungsjahres erstellt. Die gesamten Steuereinnahmen liegen CHF 58‘673.00 unter dem Budget.
Berücksichtigt man allerdings die aufgelösten Wertberichtigungen von CHF 161‘295.00, so fällt der Gesamtsteuerabschluss um CHF 102‘622.00 höher aus.
Die Einnahmen in den einzelnen Steuerarten präsentieren sich wie folgt (Beträge in CHF):
Steuerart Rechnung 2018 Budget 2018 Rechnung 2017
Einkommens-/ Vermögenssteuern
natürlicher Personen 1‘707‘002.45 1‘885‘000.00 2‘051‘737.85
Quellensteuern 74‘985.25 70‘000.00 74‘724.50
Aktiensteuern 84‘075.65 40‘000.00 51‘954.80
Grundstückgewinnsteuern 78‘151.50 20‘000.00 20‘119.50
Erbschafts- und Schenkungssteuern 0.00 0.00 0.00
Nach- und Strafsteuern 17‘330.45 0.00 0.00
Feuerwehrsteuern 17‘781.70 23‘000.00 21‘136.25
Total 1‘979‘327.00 2‘038‘000.00 2‘219‘672.90
Die Abteilung Finanzen der Verwaltung 3plus ist zurzeit mit den Abschlussarbeiten beschäftigt. Diese Steuereinnahmen bilden wichtige Grundlagen für die Jahresabschlüsse.
Landammann-Stammtisch mit Urs Hofmann
09. April 2019, 19.00 bis 22.00 Uhr, im Restaurant Feldschlössli
Es sind alle Personen aus der Region eingeladen, um mit unserem Landammann zu diskutieren.
Nachtessen und 1 Getränk offeriert von GASTRO-AARGAU
Turi Eiholzer und Personal – Restaurant Feldschlössli Hornussen
Oeffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes
Die Verwaltung 3plus und das Regionale Steueramt BEEHZ bleiben am Karfreitag, 19. April 2019 sowie am Ostermontag, 22. April 2019 geschlossen.
Für dringende Fälle ist unter der Telefon-Nummer 062 865 35 85 ein Pikettdienst organisiert.
Steuerwesen: Einführung von Mahngebühren
- Bei Nichteinreichen der Steuererklärung
- Beim Nichtbezahlen der Steuern
Ausgangslage
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 01. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
Mahngebühren im Veranlagungsverfahren (§ 65a Abs. 1 StGV)
Die Steuererklärungen natürlicher Personen müssen bis zum 31. März des der Steuerperiode folgenden Jahres eingereicht werden oder entsprechend eine Fristverlängerung beantragen.
Die Gebühr für die erste Mahnung beträgt CHF 35.00.
Wird die Steuererklärung auch bis zum gemahnten Termin nicht eingereicht, so erfolgt eine zweite Mahnung, welche mit einer Gebühr von CHF 50.00 belegt wird.
Mahngebühren im Bezugsverfahren (§ 77a StGV)
Die Mahngebühr für Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) beträgt CHF 35.00.
Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr von CHF 100.00 für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben.
Für weitere Fragen stehen Ihnen
zur Verfügung.
Vielen Dank an alle, die die Steuererklärung fristgerecht einreichen und die Steuern pünktlich bezahlen!
Bienenhalterbeiträge 2019
Der Bienenhalterbeitrag für das Jahr 2019 kann bis Ende April 2019 bei der Abteilung Finanzen am Standort Hornussen beantragt werden. Anmeldungen nach dem 30. April 2019 können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir danken den Bienenhaltern für ihren grossartigen Einsatz zu Gunsten unserer Natur.
Öffentliches Tretrecht
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen dem 01. April und 31. Oktober, verboten ist.
Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Herzlichen Dank!
Gemeinde Hornussen
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