Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Leitung Tagesstrukturen gesucht \ LuftiBus am Samstag, 13. April 2024 in Hornussen \ Baugesuch
Leitung Tagesstrukturen gesucht
Die Tagesstrukturen Böztal eröffnen im August 2024 ihre Türen.
Auf 01. Mai 2024 oder nach Vereinbarung suchen wir eine/n Leiter*in Tagesstrukturen mit pädagogischen Betreuungsaufgaben. Das Arbeitspensum beträgt 60%.
Nebst einer abgeschlossenen Ausbildung als FaBeK oder einer pädagogischen Ausbildung erwarten wir die entsprechenden Kompetenzen für die pädagogische Leitung mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen.
Das Stelleninserat finden Sie auf der Website der Gemeinde Böztal www.boeztal.ch Der Verein Tagesstrukturen Böztal freut sich auf Ihre Bewerbung!
LuftiBus am Samstag, 13. April 2024 in Hornussen
Im LuftiBus wird die Früherkennung von Lungenkrankheiten zum Erlebnis: unkompliziert, schnell und nachhaltig. Interessierte ab zwölf Jahren haben im Bus die Möglichkeit, mit einem einfachen, kurzen und kostenlosen Test ihre Lungenwerte zu erfahren, sowie allfällige Fehlfunktionen frühzeitig zu erkennen.
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen.
Besuchen Sie den LuftiBus von 9.00 bis 12.00 Uhr oder von 13.00 bis 16.00 Uhr auf dem Turnhallenplatz in Hornussen.
Baugesuch
Hornussen, 09. April 2024
Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
- Bauherrschaft: Werner und Pia Sturzenegger, Spyrmatt 228, 5078 Effingen
- Projektverfasser: Heizteam Savaris AG, Eggerstrasse 6, 5200 Brugg
- Grundeigentümer: Werner und Pia Sturzenegger, Spyrmatt 228, 5078 Effingen
- Bauobjekt: Ersatz Oelheizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung)
- Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5344, Spyrmatt 228
Öffentliche Auflage vom 12. April 2024 bis 13. Mai 2024
im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen
Terminvereinbarung notwendig
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinde Böztal
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