Nachrichten aus Frick: Kulturkommission Frick; Konzert im Kornhauskeller \ Regionales Steueramt Frick \ Erteilte Baubewilligungen \ Baugesuche, öffentliche Auflage \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Kulturkommission Frick – Konzert im Kornhauskeller Am Samstag, 25. September, 20.15 Uhr sind die Basler Les Papillons, der Geiger Giovanni Reber und Michael Giertz am Klavier, in ihrem neuesten Programm «Supernova», grossartige Melodien aus Klassik, Pop und Filmmusik im Fricker Kornhauskeller mitzuerleben – ein theatralisch humorvolles «Concerto Grosso». Für über 16- jährige Konzertbesucher*innen gilt zur Zeit im Fricker Kornhauskeller die Zertifikatspflicht, ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit einem Ausweis und Foto. Für Kurzentschlossene gibt es immer noch Tickets in www.kulturfrick.ch und ab 19.30 Uhr an der Abendkasse im Fricker Kornhauskeller. Kulturkommission Frick
Regionales Steueramt Frick Das gesamte Personal des regionalen Steueramtes nimmt am Dienstag, 28. September, nachmittags, an einer Weiterbildung teil. Sie erreichen uns deshalb weder über das Telefon noch können wir den Schalter bedienen. Gerne stehen wir Ihnen ab 29. September wieder zur Verfügung. Regionales Steueramt Frick
Erteilte Baubewilligungen Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Patrick Kägi, Gartensanierung und Ersatz Gartenhaus, Parzelle 1362, Frickbergstrasse 8
Ortslage: Parz.-Nr. 2037 und 1666, Chilmetring 13a und 13b
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Der Gemeinderat ersucht die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 110 BauG). Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird. Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 42 BauV). Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden.
Ab 11. Oktober 2021 wird das Bauamt Kontrollen durchführen und die ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsenden Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste zurückschneiden. Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens. Abteilung Bau und Umwelt Frick
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«Haben Sie ein ungutes Gefühl? Rufen Sie die 117», so lautet auf den Punkt gebracht die Botschaft von Marco Dössegger von der Polizeilichen Beratungsstelle der Kantonspolizei Aargau. Rund 100 Besucherinnen und Besucher durfte...