Publikationen der Gemeinde Frick
Von: Gemeinde Frick
Nachrichten aus Frick: Erteilte Baubewilligungen \ Kulturkommission Frick – „Gülsha Adilji zeigt ihre Schnägg“ \ Beschluss-Publikation Abwasserverband Sisslebach \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Marcel Vollenweider, Abbruch Gebäude Vers.-Nr. 617 und Neubau Einfamilienhaus, Parzelle 1261, Zeindlemattweg 5
- Jakob Müller Immobilien AG, Neubau Fassadenreklamen, Parzelle 261, Schulstrasse 19
Der Gemeinderat
Kulturkommission Frick – „Gülsha Adilji zeigt ihre Schnägg“
Am Samstag, 22. September, 20.15 Uhr eröffnet Gülsha Adilji im Fricker Kornhauskeller die Veranstaltungssaison „Herbst 2018“ mit ihrem ersten multimedialen Soloprogramm „D Gülsha Adilji zeigt ihre Schnägg“.
Gülsha Adilji ist Schweizer Autorin und Moderatorin. Sie war die Stimme des TV Jugendsenders Joiz. Derzeit gilt sie als Neuentdeckung in der Schweizer Kleinkunstszene.
Kulturkommission
Beschluss-Publikation Abwasserverband Sisslebach
Der Vorstand des Abwasserverbands Sisslebach (Gemeinden Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach, Oberhof, Oeschgen, Ueken, Wittnau und Wölflinswil) hat an seiner Vorstandssitzung vom 12. September 2018 das Budget 2019 genehmigt.
Ausserdem wurde das Kostenteiler-Reglement angepasst. Die Akten können bei den Gemeindekanzleien aller Verbandsgemeinden eingesehen werden. Diese Beschlüsse unterliegen gemäss § 16 der Satzungen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.
Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei Frick unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen.
Geschäftsstelle Gemeindekanzlei Frick
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Der Gemeinderat ersucht die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 110 BauG).
Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein, damit der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 42 BauV). Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden.
Ab 15. Oktober 2018 wird das Bauamt Kontrollen durchführen und die in den Strassen- und Gehwegraum hineinwachsenden Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste auf Kosten der Grundeigentümer schneiden.
Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.
Abteilung Bau und Umwelt Frick
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