Publikationen der Gemeinde Frick
Von: Gemeinde Frick
Nachrichten aus Frick: Gemeindeversammlung \ Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates mit Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ; Anmeldeverfahren\ Gesamterneuerungswahl der Kommissionen ; Anmeldeverfahren
Gemeindeversammlung
Am Freitagabend, 25. Juni 2021 findet in der 3-fach Sporthalle Ebnet die Gemeindeversammlung statt. Die Versammlung der Ortsbürgergemeinde beginnt um 19.30 Uhr, diejenige der Einwohnergemeinde um 20.15 Uhr.
Alle Stimmberechtigten sind dazu freundlich eingeladen.
Es sind folgende Geschäfte traktandiert:
Ortsbürgergemeindeversammlung:
- Protokoll vom 27. November 2020
- Rechnungsjahr 2020
a) Rechenschaftsbericht
b) Rechnungsablage - Verschiedenes / Informationen
Einwohnergemeindeversammlung
- Protokoll vom 27. November 2020
- Rechnungsjahr 2020
a) Rechenschaftsbericht
b) Rechnungsablage - Genehmigung von Kreditabrechnungen
a) Strassenlärm-Nachsanierung Kantonsstrasse K 292 (Hauptstrasse)
b) Erschliessung Stieracker Ost
c) Planung der Sanierung des Freizeitzentrums Vitamare
d) Investitionen der Wasserversorgung Frick - Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Sanierung und Aufwertung der Ortsdurchfahrt K 292
- Verschiedenes / Informationen
Gemeinderat
Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates mit Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns vom 26. September 2021 für die Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren
Am 26. September 2021 findet die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates mit der gleichzeitigen Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann für die Amtsperiode 2022/2025 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am
- Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr
einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Bei den Gemeinderatswahlen sind im 1. Wahlgang von Gesetzes wegen stille Wahlen ausgeschlossen, somit ist auf jeden Fall ein Urnengang notwendig.
Der Gemeinderat
Gesamterneuerungswahl der Kommissionen vom 26. September 2021 für die Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren
Am 26. September 2021 findet die Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission (5 Mitglieder), der Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) sowie des Wahlbüros (4 Stimmenzähler) für die Amtsperiode 2018/2021 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Gemeinderat Frick
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