Gestützt auf § 25 der Verordnung über die Initiative und das Referendum wird bekannt gegeben, dass mit 66 gültigen Unterschriften gegen folgenden positiven Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Elfingen vom 19. November 2010 das Referendumsbegehren zustande gekommen ist:
Traktandum 5: Darlehen an die Genossenschaft Wohnen im Alter, Bözen und Umgebung und Zeichnung Anteilschein im Betrage von Fr. 50‘000.-. Die formellen Voraussetzungen des Referendums sind erfüllt, der Gemeinderat hat das Zustandekommen form- und fristgerecht festgestellt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 6 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Dessen Entscheid kann innert 10 Tagen an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, weitergezogen werden.
Der Gemeinderat hat den Urnengang für die Referendumsabstimmung auf den 13. Februar 2011 festgelegt. Die Stimmzettel und die Abstimmungsbotschaft werden mit den Abstimmungsunterlagen für die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen bis zum 21. Januar 2011 zugestellt. Der Gemeinderat Elfingen
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