Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Deine Schnupperlehre KV uf de Gmeind Böztal \ Öffnungszeiten der Verwaltung am 08. Mai 2024 \ Öffnungszeiten über Auffahrt \ Kehrichtabfuhr an Auffahrt \ Hundesteuer 2024 \ Leerwohnungszählung \ Baugesuche
Deine Schnupperlehre KV uf de Gmeind Böztal
Ob du und das KV uf de Gmeind ein perfect Match sind? Das findest du am besten heraus, indem du eine Schnupperlehre bei uns auf der Gemeindeverwaltung Böztal absolvierst. So kannst du hautnah erleben, wie dein Arbeitsalltag aussehen wird.
Du möchtest gerne eine Schnupperlehre bei uns machen?
Melde dich mit den folgenden Angaben und Unterlagen bei uns:
- Lebenslauf
- Terminmöglichkeiten und Dauer der Schnupperlehre
- deine Kontaktangaben
Wir freuen uns auf deine Bewerbung an die Berufsbildnerin Lydia Leubin, lydia.leubin@boeztal.ch oder 062 865 35 81.
Öffnungszeiten der Verwaltung am 08. Mai 2024
Am Mittwoch, 08. Mai 2024 schliesst die Verwaltung bereits um 15.45 Uhr aufgrund eines internen Anlasses von Gemeinderat und Personal.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten über Auffahrt
Über die Auffahrtstage, Donnerstag, 09. Mai bis Sonntag, 12. Mai 2024 bleibt die Verwaltung mit allen Abteilungen geschlossen.
Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu finden Sie unter Tel. 062 865 35 85.
Kehrichtabfuhr an Auffahrt
Aufgrund des Feiertags entfällt die Kehrichtabfuhr am Donnerstag, 09. Mai 2024.
Hundesteuer 2024
Ende Mai 2024 werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 verschickt. Gemäss kantonaler Auflage (§ 16 HuG i.V. § 21 HuV) beträgt die Gebühr unverändert CHF 120.00 pro Hund und Jahr.
Zur Erhebung der Hundesteuer dient die Datenbank AMICUS. Wir bitten Sie, Ihre Daten zu kontrollieren und aktuell zu halten. So kann gewährleistet werden, dass die Rechnungsstellung reibungslos verläuft. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Änderungen in der Verordnung zum Hundegesetz (HuV)
Gestützt auf § 7 des Hundegesetzes vom 1. Mai 2012 (HuG) sind alle Hunde im Alter von drei Monaten bei der Einwohnerdienste anzumelden. Per 1. März 2024 tritt die neue kantonale Verordnung zum Hundegesetz (SAR 393.411) in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen sind folgende:
- Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig.
- Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).
- Halbe Taxen entfallen - es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückbezahlt. Taxen werden per 1. Mai jeden Jahres fällig, unterjährige Zu- / Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.
- Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt BAFU) taxbefreit.
- Neu sind Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben taxbefreit.
- Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Einwohnerdienste, Mail.
einwohnerdienste@boeztal.ch, Tel. 062 865 35 85.
Leerwohnungszählung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.
Wir gelangen mit der Bitte an Sie, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein. Als Leerwohnungen, bzw. leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag (01. Juni) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird. Ferien- oder Zweitwohnungen und- häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Wir bitten Sie, der Gemeindeverwaltung bis am 31. Mai 2024, Leerwohnungen per Mail an einwohnerdienste@boeztal.ch oder mittels schriftlicher Mitteilung in den Gemeindebriefkasten zu melden.
Bitte geben Sie auch die entsprechende Adresse an. Wir danken für Ihre Mithilfe.
Baugesuche
Hornussen, 30. April 2024
Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV
- Bauherrschaft: Anton Herzog, Hauptstrasse 34, 5075 Hornussen
- Projektverfasser: Solectro Solar- und Elektrotechnik, Meierhofweg 16, 5024 Küttigen
- Grundeigentümer: Anton Herzog, Hauptstrasse 34, 5075 Hornussen
- Bauobjekt: Photovoltaik-Aufdachanlage
- Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 132, Hauptstrasse 34
- Bauherrschaft: Daniela und Manuel Sumpf, Bahnhofstrasse 282, 5078 Effingen
- Projektverfasser: Holzbau Bühlmann AG, Löffelgrabenstrasse 77, 5237 Mönthal
- Grundeigentümer: Daniela und Manuel Sumpf, Bahnhofstrasse 282, 5078 Effingen
- Bauobjekt: Anbau Wohnraumerweiterung
- Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5671, Kästhalstrasse 132
- Bauherrschaft: Larissa Kramer Frey und Richard Frey, Kästhalstrasse 132, 5078 Effingen
- Projektverfasser: Larissa Kramer Frey und Richard Frey, Kästhalstrasse 132, 5078 Effingen
- Grundeigentümer: Larissa Kramer Frey und Richard Frey, Kästhalstrasse 132, 5078 Effingen
- Bauobjekt: Neubau Treibhaus
- Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5264, Kästhalstrasse 132
Öffentliche Auflage vom 04. Mai 2024 bis 03. Juni 2024
im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen
Terminvereinbarung notwendig
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Hornussen, 03. Mai 2024
Gemeinderat Böztal
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