Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Öffnungszeiten am Nationalfeiertag \ Bundesfeier \ Rücksicht auf die Tiere \ Kehrichtabfuhr \ Neophytenbekämpfung \ Krankenkassen-Prämienverbilligung \ Baubewilligungen
Öffnungszeiten am Nationalfeiertag
Am 01. August 2024 bleibt die Verwaltung mit allen Abteilungen geschlossen. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu finden Sie unter Tel. 062 865 35 85.
Bundesfeier Böztal
Die diesjährige Bundesfeier Böztal startet um 17.00 Uhr bei der Schulanlage in Effingen. Das Programm ist dem aktuellen Mitteilungsblatt und der Website Böztal zu entnehmen. Der Gemeinderat sowie alle Vereine, welche zum Gelingen der Bundesfeier beitragen, freuen sich auf viele Einwohnerinnen und Einwohner, welche gemeinsam den Geburtstag unseres Landes feiern. Sie sind herzlich willkommen!
Rücksicht auf die Tiere am 01. August - Feuerwerk
Laute Knalleffekte von Feuerwerken versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie deshalb den Tieren zuliebe nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen, etc.) und beschränken Sie sich darauf, das Feuerwerk nur am 01. August zu zünden. Auch darf Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden, um die empfindlichen Ohren von Nutz- und Wildtieren zu schonen, aber auch wegen der Brandgefahr.
Die meisten Tiere hören wesentlich besser als wir Menschen und reagieren mit Panik und kopfloser Flucht auf die Knallerei. Bei einer Flucht können sie sich zum Beispiel an Zäunen erheblich verletzen oder kopflos auf die Strasse rennen, wo sie Verkehrsunfälle auslösen können.
Herzlichen Dank für die Beachtung zum Wohle der Tiere.
Ersatz Kehrichtabfuhr für 01. und 15. August 2024
An den beiden Feiertagen (Bundesfeier und Maria Himmelfahrt), welche auf einen Donnerstag fallen, findet in den Ortsteilen Bözen, Elfingen und Hornussen keine Kehrichtabfuhr statt.
Die beiden Ersatztermine wurden für Mittwoch, 31. Juli 2024 und Mittwoch, 14. August 2024 festgelegt. Die Firma Pfister bittet Sie höflich, den Abfall jeweils ab 07.00 Uhr bereit zu stellen.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich direkt an die Firma P. Pfister.
Neophytenbekämpfung – helfen Sie mit!
Invasive Neophyten und invasive Neozoen (Tierarten) werden im Sammelbegriff invasive Neobiota zusammengefasst. Sie sind weit verbreitet und stellen uns alle vor eine komplexe Herausforderung.
Sie gefährden die biologische Vielfalt und können in unterschiedlichen Lebensräumen verschiedenste Schäden verursachen. Viele Anstrengungen werden bereits durch verschiedene Akteure unternommen, um invasive Neobiota zu bekämpfen und einzudämmen.
Für die Bekämpfung der Neophyten ist eine grossmöglichste Koordination gewünscht. Deshalb sollen auch Hausgärten auf entsprechende Pflanzen geprüft und diese sachlich entsorgt werden.
Für die sachgerechte Entsorgung stehen Ihnen milchig-transparente Säcke von 60l und 110l zur Verfügung. Diese können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die mit Neophyten gefüllten Sammelsäcke können am gleichen Standort und Sammeltag deponiert werden wie der Hauskehricht. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen.
Krankenkassen-Prämienverbilligung 2025 – Vorankündigung
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt.
Im September 2024 erfolgt der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Haben Sie bis Ende September 2024 keinen Anmeldecode per Post erhalten, können Sie ab Oktober 2024 direkt über diese Webseite www.sva-ag.ch/pv einen bestellen.
Haben sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse verändert? Unter www.sva-ag.ch/meldung finden Sie auch den Änderungsantrag zur Meldung von finanziellen und/oder persönlichen Veränderungen inkl. weiteren Ausführungen zum ausserordentlichen Verfahren.
Das Formular steht der Bevölkerung zur Meldung sämtlicher für die Prämienverbilligung relevanten Ereignisse frei zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse meldepflichtig ist wenn:
► ein Einkommenszuwachs von mindestens 20% oder mindestens CHF 20'000, oder
► ein Vermögenszuwachs von mindestens CHF 20'000 erreicht wird.
Unwahre oder unvollständige Angaben führen zu Rückforderungen von zu Unrecht bezogener Prämienverbilligung und können mit einer Busse bestraft werden (§ 37 KVGG und § 36 KVGG).
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindezweigestelle-SVA gerne telefonisch unter 062 865 35 85 oder per Mail sozialedienste@boeztal.ch gerne zur Verfügung.
Baubewilligungen
Anlässlich seiner Sitzung vom 16. Juli 2024 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Burger Felix und Anja, Elfingen; PV-Anlage auf Schopf
- Fuchs Werner, Hornussen; Einbau von 3 Dachfenster (neu 2 Dachfenster) in bestehende Wohnung
- Monney Rémy, Hornussen; Neubau Treibhaus
- Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hornussen; Sicherung der Wegoberfläche Widelle
Baugesuche
- Bauherrschaft: Stefanie und Reto Giger, Hammerstätteweg 2, 5073 Gipf-Oberfrick
- Projektverfasser: Marty Häuser AG, Sirnacherstrasse 6, 9501 Wil SG
- Grundeigentümer: Stefanie und Reto Giger, Hammerstätteweg 2, 5073 Gipf-Oberfrick
- Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus
- Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2982, Kirchweg
- Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 18, 4052 Basel
- Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
- Grundeigentümer: Hansruedi Schüttel, Sunnehof 233, 5075 Hornussen
- Bauobjekt: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf dem bestehenden Mast mit neuen Antennen
- Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 422, Gross Berg
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
- Bauherrschaft: Astrid Bühler, Pfarrweg 4, 5116 Schinznach-Bad
- Projektverfasser: Daniel Hässig Architekten GmbH, Bullingerstrasse 10, 8004 Zürich
- Grundeigentümer: Astrid Bühler, Pfarrweg 4, 5116 Schinznach-Bad
- Bauobjekt: Umbau Wohnhaus
- Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2078, Hauptstrasse 49 / Oberdorf 1
- Kant. Bewilligungen: BVUAFB
Öffentliche Auflage: vom 26. Juli 2024 bis 26. August 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Terminvereinbarung notwendig.
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeindekanzlei Böztal
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