Wenig Schwangerschaftsabbrüche im europäischen Vergleich
Von: BFS (eingesandt)
Im Jahr 2006 wurden in der Schweiz 10’500 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Dies entspricht einer Rate von 6,8 Abbrüchen je 1000 Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren und 143 Abbrüchen je 1000 Geburten. Im europäischen Vergleich gehörte die Schweiz in den letzten Jahren zu den Ländern mit tiefen Abbruchraten.
Zwischen 2005 und 2006 ist die Rate der Schwangerschaftsabbrüche je 1000 Frauen im gebärfähigen Alter leicht gesunken, von 7,0 auf 6,8 Abbrüche je 1000 Frauen im Alter von 15–44 Jahren. Derzeit lässt sich nicht sagen, ob dieser Rückgang einem wirklichen Trend oder lediglich einer jährlichen Schwankung entspricht. Im Vergleich zu den Nachbarländern ist die Abbruchrate in der Schweiz tief. Deutschland, England/Wales, Belgien, Spanien und die Niederlande weisen Raten von 7,2 bis 17,0 Abbrüche je 1000 Frauen im Alter von 15–44 Jahren auf.
Die Rate variiert je nach Kanton zwischen 1,7 und 16 Schwangerschaftsabbrüchen je 1000 Frauen im Alter von 15–44 Jahren und zwischen 35 und 318 Abbrüchen je 1000 Geburten. Die Kantone mit einem Universitätsspital und die Grenzkantone verzeichnen im Mittel höhere Raten, vermutlich bedingt durch einen Zustrom von Frauen aus anderen Kantonen bzw. aus dem Ausland. Tatsächlich liessen sich 2006 7 Prozent der Frauen ausserhalb ihres Wohnkantons behandeln, und 4 Prozent hatten ihren Wohnsitz im Ausland.
Die Rate der Schwangerschaftsabbrüche bei Jugendlichen (15–19 Jahre) ist mit weniger als 6 Abbrüchen je 1000 Jugendliche im europäischen Vergleich ebenfalls relativ niedrig. Weniger als 1 Prozent der Frauen, die einen Abbruch vornehmen liessen, waren unter 16 Jahre alt. Die medikamentöse Methode gewinnt gegenüber der chirurgischen Methode mehr und mehr an Bedeutung. Im Jahr 2006 wurden 53 Prozent der Abbrüche mit der medikamentösen Methode durchgeführt, verglichen mit 49 Prozent im Jahr 2004. Einzig in der Genferseeregion wird die chirurgische Methode häufiger eingesetzt. Der Anteil der Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen ist mit 96 Prozent der Abbrüche stabil.
Die Statistik der Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz Die Meldepflicht für Schwangerschaftsabbrüche ist seit Inkrafttreten der Fristenregelung (Art. 119 StGB) im Oktober 2002 gesetzlich verankert. Vor Inkrafttreten des Gesetzes galten kantonal unterschiedliche Regelungen. Die Kantone, in denen der Schwangerschaftsabbruch bei bestimmten Indikationen zulässig war, registrierten die Zahl der Bewilligungen. Das BFS erhebt die Daten bei den kantonalen Gesundheitsdirektionen.
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