Aargau nimmt die erste Etappe der Pflegeinitiative in Angriff
Von: mm/f24.ch
Für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive in der Pflege beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 61,7 Millionen Franken. Die kantonale Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege soll durch finanzielle Anreize die Anzahl Abschlüsse von Pflegefachpersonen erhöhen und auf diese Weise dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Der Regierungsrat will das neue Bundesgesetz mit drei Teilprojekten umsetzen.
Der Bundesrat setzt die Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" in zwei Etappen um. Das neue Bundesgesetz soll die Ausbildung im Bereich der Pflege fördern und tritt voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft. Damit wird die erste Etappe der am 28. November 2021 von Volk und Ständen angenommenen Pflegeinitiative auf Bundesebene umgesetzt. Der Kanton Aargau muss auf Stufe Kanton folgende Massnahmen ergreifen:
- Er muss mindestens die Hälfte der ungedeckten praktischen Ausbildungskosten, die bei den Gesundheitsinstitutionen anfallen, vergüten. Neu sollen Gesundheitseinrichtungen eine zweckgebundene finanzielle Abgeltung für die erbrachte Ausbildungsleistung im Bereich Pflegefachpersonen höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) sowie für Projekte der Qualitäts- und Innovationsförderung im Bereich Ausbildung erhalten.
- Der Kanton Aargau richtet Förderbeiträge an Studierende einer höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) aus, um deren Lebensunterhalt zu sichern.
- Er muss Beiträge an die HF zur bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse entrichten.
Beiträge an Gesundheitsinstitutionen (Teilprojekt 1)
Im Kanton Aargau erfolgt dies nach dem geltenden Recht zur seit 2013 bestehenden Ausbildungsverpflichtung. Die Ausbildungsverpflichtung gilt für alle Spitäler, stationären Pflegeeinrichtungen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen mit dem Angebot von Tages- oder Nachtstrukturen.
Finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten gemäss der regierungsrätlichen Botschaft demnach alle Institutionen, die sich an der praktischen Ausbildung von Pflegefachkräften beteiligen. Wie im Anhörungsbericht vom Regierungsrat vorgeschlagen, soll der Kanton die Hälfte der ungedeckten Kosten, die in den Institutionen während der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH entstehen, vergüten.
In der Anhörung unterstützte die Mehrheit der Parteien diesen Vorschlag. Ungedeckte Kosten sind Kosten, die nicht bereits über die Tarife der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt sind.
Zudem plant der Kanton Beiträge für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, um die Qualität der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH zu steigern.
Förderbeiträge an Auszubildende zur Sicherung ihres Lebensunterhalts (Teilprojekt 2)
Der Kanton muss bestimmten Personen während des Bildungsgangs Pflege HF oder des Studiengangs Pflege FH Förderbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts gewähren. Beiträge sollen Personen gewährt werden, die ihren Wohnsitz im Kanton Aargau haben oder als Grenzgängerin/Grenzgänger eine Erwerbstätigkeit im Kanton Aargau ausüben und das 25. Altersjahr vollendet oder elterliche Unterstützungspflichten haben
Diese Kriterien entsprechen dem Vorschlag des Regierungsrats im Anhörungsbericht. Die Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden war mit diesem Vorschlag völlig oder eher einverstanden.
Beiträge an Höhere Fachschulen (Teilprojekt 3)
Nach Art. 6 des Bundesgesetzes müssen die Kantone den HF Beiträge für eine bedarfsgerechte Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der Pflege ausrichten. Dazu hat der Kanton folgende Massnahmen vorgesehen:
- Verzicht auf die Erhebung von Studiengebühren (Fr. 500.– pro Semester) bei den Studierenden HF Pflege
- Umsetzung eines neuen Studienmodells "Teilzeit"
- Finanzierung von Massnahmen, die eine Reduktion von Ausbildungsabbrüchen und eine Erhöhung der Abschlussquote bezwecken
Die geplanten Massnahmen fanden ein Mehr bei den Anhörungsteilnehmenden und entsprechen dem Vorschlag des Regierungsrats im Anhörungsbericht.
Bundesmittel für die Umsetzung
Der Bund stellt den Kantonen für die Umsetzung dieser Massnahmen gesamthaft 469 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung. Er beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Aufwendungen der Kantone. Der Kanton Aargau benötigt für die Finanzierung der geplanten Massnahmen einen Verpflichtungskredit von 61,7 Millionen Franken über acht Jahre.
Wird der Verpflichtungskredit vom Grossen Rat genehmigt, kann der Kanton Aargau die geplanten Massnahmen mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege im Juli 2024 umsetzen.
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