Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden
Von: mm/f24.ch
Am Freitag, 26. Juli 2024, 12.00 Uhr ist die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie Schulrätinnen und Schulräte der Bezirke für die Amtsperiode 2025/2028 abgelaufen. Damit steht fest, dass es am 22. September 2024 zu mindestens sieben Urnenwahlen kommt.
Bei der Staatskanzlei gingen innerhalb der gesetzlichen Fristen die Anmeldungen von insgesamt 246 Kandidatinnen und Kandidaten für die 240 Ämter aller Bezirks- und Kreisbehörden ein.
Bereits vor einer Woche ist die Anmeldefrist für die 41 ausgeschriebenen Gerichtspräsidiumsstellen abgelaufen. Nach Ablauf der heutigen Anmeldefrist für die Wahlen der Bezirksrichter/innen, Friedensrichter/innen sowie Schulrätinnen und Schulräte der Bezirke steht fest, dass am 22. September 2024 über die Besetzung der nachstehenden Ämter an der Urne entscheiden wird, da mehr Kandidaturen vorliegen, als Sitze zu besetzen sind:
- Bezirk Laufenburg: Wahl der Gerichtspräsidentin/des Gerichtspräsidenten 2 (75 %)
- Bezirk Laufenburg: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
- Bezirk Lenzburg: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
- Bezirk Lenzburg: Wahl von 7 Schulrätinnen und Schulräten des Bezirks
- Bezirk Muri: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
- Kreis XIII (Bezirk Muri): Wahl von 3 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern
- Bezirk Rheinfelden: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
Nachmeldefristen bei den übrigen Wahlen
Im Bezirk Brugg wurden für die Wahl von 7 Mitgliedern des Schulrats des Bezirks nur 6 Kandidaturen eingereicht. Innerhalb einer Nachmeldefrist von fünf Tagen ab Publikation im Amtsblatt am 31. Juli 2024 können weitere Personen für diese Wahl angemeldet werden.
Für die übrigen Ämter haben sich jeweils gleich viele Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind. Auch hier können innerhalb einer Nachmeldefrist von fünf Tagen ab Publikation im Amtsblatt weitere Kandidaturen eingereicht werden.
Die Nachmeldefrist für die Wahlen der Gerichtspräsidentinnen/Gerichtspräsidenten wurde bereits am Mittwoch, 24. Juli 2024 im Amtsblatt publiziert und endet am Montag, 29. Juli 2024, 12.00 Uhr. Für die Wahlen der Bezirksrichter/innen, Friedensrichter/innen sowie Schulrätinnen und Schulräte der Bezirke endet die Nachmeldefrist am Montag, 5. August 2024, 12.00 Uhr.
Wenn keine Nachmeldungen erfolgen, gelten die bereits angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt. Im Bezirk Brugg müsste in diesem Fall für den noch zu vergebenden Sitz eine Wahl an der Urne durchgeführt werden, ohne dass den Stimmberechtigten Kandidierende vorgeschlagen werden können.
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