Aargauer Regierung will Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat hat beschlossen, Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu prüfen und zu erarbeiten. Diese sollen die Gemeinden, die für diesen Aufgabenbereich zuständig bleiben, bei der Umsetzung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung stärken. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) wird in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und unter Einbezug von Fachpersonen die Massnahmen konkretisieren und geeignete Instrumente entwickeln, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Weiter will der Regierungsrat auch Finanzierungsfragen der verschiedenen Staatsebenen prüfen.
Der Regierungsrat stützt seinen Beschluss auf die Ergebnisse der im Rahmen des Programms "Aargau 2030" durchgeführten Initialstudie zu Angebot und Nachfrage der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Aargau sowie auf Zusatzuntersuchungen des DGS. Die Ergebnisse dieser Dokumente hat das DGS in einem Synthesebericht zusammengefasst.
Die Resultate zeigen, dass in den drei Bereichen "bedarfsgerechtes Angebot", "Finanzierung" und "Qualität" Handlungsbedarf besteht. Der Regierungsrat hat beschlossen, Massnahmen zur Unterstützung der Gemeinden, die für die familienergänzende Kinderbetreuung zuständig bleiben, in diesen Bereichen zu prüfen und zu erarbeiten.
Das DGS wird diese Aufgabe zusammen mit den involvierten Departementen, den Gemeinden und mit Fachpersonen übernehmen. Die ersten Massnahmen sollen spätestens bis Ende 2025 umgesetzt sein.
Ebenfalls hat der Regierungsrat das DGS beauftragt, unterschiedliche Modelle der Finanzierung, darunter auch eine mögliche kantonale Mit- beziehungsweise Anschubfinanzierung, zu prüfen. Dabei hat es die Entwicklungen auf nationaler Ebene betreffend Anstossfinanzierung des Bundes für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Eine allfällige notwendige Gesetzesänderung würde der Regierungsrat dem Grossen Rat bis Ende 2026 unterbreiten.
Positiver Effekt auf Erwerbsquote
Die Verfügbarkeit eines bedarfsgerechten und bezahlbaren Angebots stellt einen wichtigen Erwerbsanreiz dar. Ohne die Gewährleistung einer familien- und schulergänzende Kinderbetreuung würden die befragten Aargauer Eltern ihr Erwerbspensum reduzieren respektive auf eine Erhöhung des Pensums oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verzichten.
Tiefere Elterntarife haben zudem einen positiven Effekt auf die Erwerbsbeteiligung vor allem der Mütter. Dies zeigen diverse Studien aus der Schweiz sowie auch die Elternbefragung in elf Gemeinden des Kantons Aargau. Deshalb kann bei einer Senkung der Elterntarife eine stärkere Erwerbsbeteiligung erwartet werden.
Damit würden dem Arbeitsmarkt weniger Arbeitskräfte verloren gehen und es würde sich auch positiv auf die Steuereinnahmen auswirken. Die Studien sowie Elternbefragungen ergaben, dass neben dem wichtigsten Faktor, dem Preis, eine hohe Betreuungsqualität für Eltern ein weiterer zentraler Aspekt beim Entscheid für eine institutionelle Betreuung der Kinder ist. Entsprechend steigt die potenzielle Nachfrage nach familien- und schulergänzender Kinderbetreuung, wenn die Angebote eine bessere Qualität aufweisen.
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