Aargauer Regierung will die Luftqualität verbessern
Von: mm/f24.ch
Mit dem Massnahmenplan Luft 2022 will der Regierungsrat die Luftqualität im Kanton verbessern, was sich wiederum positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Biodiversität und den Klimawandel auswirkt. Die vorgeschlagenen Massnahmen betreffen die Handlungsfelder Mobilität, Feuerungen, Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft. Die Massnahmen sind laut Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt umsetzbar, betrieblich und technisch möglich sowie wirtschaftlich tragbar.
Gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ist der Kanton Aargau – wie andere Kantone – verpflichtet, Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung umzusetzen.
Der nun vom Regierungsrat beschlossene Massnahmenplan Luft 2022, der den aktuellen Massnahmenplan aus dem Jahr 2009 ersetzt, soll das Instrument dafür. Es handelt sich dabei um einen verbindlichen Planungsbericht. Der Massnahmenplan Luft legt das angestrebte Emissions-Reduktionsziel fest und soll die Handlungsfelder mit entsprechenden Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den nächsten Jahren aufzeigen. Die Massnahmen sollen sich positiv auf die Luftqualität und damit auch auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Biodiversität und den Klimawandel auswirken.
Aus dem Luftreinhaltekonzept des Bundes (2009) lassen sich die Emissions-Reduktionsziele der gängigsten Luftschadstoffe für den Kanton Aargau ableiten. Bei den meisten Luftschadstoffen zeigt sich, dass die bisher realisierten und beschlossenen Massnahmen nicht genügen, um das Ziel – Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und ausreichender Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt – zu erreichen.
Massnahmen in vier Handlungsfeldern
Für die Handlungsfelder Mobilität, Feuerungen, Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft hat der Kanton unter der Federführung der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt im Massnahmenplan Luft 2022 konkrete Massnahmen ausgearbeitet.
Diese sind laut Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt umsetzbar, betrieblich und technisch möglich sowie wirtschaftlich tragbar. Sie werden jedoch nicht ausreichen, um die Ziellücke in Bezug auf die Emissionsreduktion der einzelnen Luftschadstoffe zu schliessen. Neben den kantonalen umfasst der Massnahmenplan Luft auch Massnahmen im Kompetenzbereich des Bundes, die als Anträge an den Bundesrat formuliert sind.
Im Handlungsfeld Mobilität sind unter anderem folgende Massnahmen vorgesehen: emissionsarmer Betrieb im öffentlichen Verkehr, Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Ausarbeiten einer Beschaffungsrichtlinie für die kantonale Fahrzeugflotte, Ökologisierung der kantonalen Verkehrsabgabe.
Im Handlungsfeld Feuerungen zielen die Massnahmen insbesondere auf Holzfeuerungen, die für einen hohen Anteil der Feinstaubemissionen verantwortlich sind. Diese Emissionen könnten beispielsweise durch verschärfte Emissionsgrenzwerte oder auch durch eine verbesserte Kontrolle und Wartung der Feuerungsanlagen reduziert werden.
Gleiches gilt für industrielle und gewerbliche Prozesse, welche die Hauptemissionsquellen von flüchtigen organischen Verbindungen sind. Diese Emissionen sollen bei bestimmten Anlagentypen gezielt reduziert werden – durch eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte und eine verbesserte Kontrolle der Anlagen.
Im Handlungsfeld Landwirtschaft schliesslich geht es darum, die Ammoniakemissionen zu reduzieren. Für die nächsten zehn Jahre wurde ein konkretes Ammoniak-Emissionsreduktionsziel verabschiedet. Ein separater Massnahmenplan Ammoniak mit konkreten Massnahmen wird bis Ende 2023 ausgearbeitet – etwa durch technische und betriebliche Massnahmen bei der Tierhaltung oder beim Hofdüngermanagement.
Reduktion von Gesundheits- und Klimaschäden
Die durch die Umsetzung der Massnahmen erzielte Senkung der Luftschadstoff- und Treibhausgasemissionen reduziert bis 2025 die Gesundheitsschäden gemäss Modellrechnungen um mindestens 56 Millionen Franken, die durch Luftschadstoffe verursachten Biodiversitätsverluste umgerechnet um rund 3 Millionen Franken sowie die Klimaschäden um rund 4 Millionen Franken.
Gestützt auf das geltende Verursacherprinzip hat die Realisierung der Massnahmen Kostenfolgen für Haushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand. Bei der Auswahl der Massnahmen war ein möglichst gutes Verhältnis von angestrebter Wirkung zu verursachten Kosten ein wichtiges Kriterium. Es sind verschiedene Unternehmensbranchen, aber auch Haushalte von den Massnahmen betroffen.
Für die Betroffenen ergeben sich laut Regierungsrat keine nennenswerten Standort- oder Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Kantonen, da auch die anderen Kantone in ihren Massnahmenplänen ähnliche Massnahmen erlassen hätten.
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