Das überarbeitete Richtplankapitel V 2.1 "Materialabbau" stützt sich auf das neue Rohstoffversorgungskonzept (RVK) 2020. Es erweist sich für die kurz-, mittel- und langfristige gesamtkantonale Versorgung mit dem Rohstoff Kies sowie nach umfassender Überprüfung der bisherigen und neu beantragten Abbaustandorte als ausgereift.
Die in mehreren Runden geprüften Abbaustandorte sind so weit räumlich abgestimmt, dass sie als Gesamtpaket dem Grossen Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.
Die Aufnahme der Abbaustandorte im Richtplan nimmt die Entscheide über die noch zu konkretisierenden Projekte in den nachgelagerten Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren nicht vorweg.
Das aktualisierte RVK wurde 2020 vom Regierungsrat als Grundlage für die Überprüfung und Aktualisierung des Richtplankapitels V 2.1 verabschiedet. Basierend auf diesem Gesamtkonzept wurde das Richtplankapitel V 2.1 "Materialabbau" überprüft und entsprechend den geänderten Verhältnissen angepasst. Der Regierungsrat überweist mit seiner Botschaft das überprüfte und bereinigte Richtplankapitel zuhanden des Grossen Rats. Weitere Details: Entwurf zur Anpassung der Richtplankarte / Erläuterungsbericht / Auswertungsbericht
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