Aargauer Regierung will Rheinuferlandschaft wirksam schützen
Von: mm/f24.ch
Der Kanton Aargau erarbeitet die Totalrevision des Rheinuferschutzdekrets aus dem Jahr 1948, welches neu zum kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft wird. Mit dem neuen Nutzungsplan soll auch in Zukunft ein wirksamer Schutz dieser wertvollen Landschaft gewährleistet sein und gleichzeitig die vielfältigen Bedürfnisse der Gesellschaft an den Raum berücksichtigt werden. Die öffentliche Anhörung zum kantonalen Nutzungsplan dauert vom 28. März bis zum 26. Juli 2024.
Die Rheinuferlandschaft ist laut Regierungsrat ein im Kanton Aargau einzigartiger, vielseitiger Lebens- und Erholungsraum von besonderer landschaftlicher Schönheit. Für Tiere und Pflanzen sei sie ein wichtiger Lebens- und Vernetzungsraum zwischen Tafeljura und Schwarzwald. Der Perimeter zwischen Kaiseraugst und Kaiserstuhl sei gleichzeitig Standort für die landwirtschaftliche Produktion.
Bereits heute habe die Region als Wirtschaftsstandort überkantonale Bedeutung, die durch den Entwicklungsschwerpunkt Sisslerfeld weiter zunehmen werde. Aufgrund der zahlreichen, teilweise gegensätzlichen Nutzungsinteressen stehe die Landschaft unter Druck.
In den letzten Jahrzehnten sei die Rheinuferlandschaft durch Bauten und Anlagen sowie die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in ihren Funktionen und im äusseren Erscheinungsbild stark umgestaltet worden; sie habe an Natürlichkeit verloren und sei in weiten Teilen zu einer mit Infrastrukturen durchsetzten Kulturlandschaft geworden.
Vor diesem Hintergrund überarbeitet der Kanton Aargau unter der Federführung der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt das Dekret über den Schutz des Rheins und seines Ufers (Rheinuferschutzdekret) aus dem Jahr 1948.
Diese Totalrevision führt zum kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft. Dieser will die verschiedenen Raumansprüche angemessen berücksichtigen, noch vorhandene Landschaftswerte schützen und der schleichenden Nutzungsintensivierung entlang des Rheins Einhalt gebieten. Er entspricht damit übergeordneten Planungsabsichten, wie dem räumlichen Entwicklungskonzept des Kantons Aargau sowie den Vorgaben des kantonalen Richtplans.
Differenzierte Nutzungszonierung
Der neue kantonale Nutzungsplan zielt damit auf die Erhaltung und Förderung des Natur-, Landschafts- und Erholungswerts der Rheinuferlandschaft sowie die landwirtschaftliche Produktion. Er soll so für die kommenden Generationen langfristig und nachhaltig die Grundlagen einer naturnahen Kulturlandschaft sowie ökologisch wertvolle Naturräume als Basis für einen qualitätsvollen Lebens- und prosperierenden Wirtschaftsraum sichern.
Der kantonale Nutzungsplan sieht eine differenzierte Nutzungszonierung vor. Dabei haben die Freihaltung, Aufwertung und Vernetzung der Landschaftsräume und Uferbereiche in der Rheinuferlandschaft hohe Priorität. Auch soll die Freizeit- und Erholungsnutzung am und im Rhein naturverträglich ermöglicht werden. Entsprechend ist die Ufererholungszone auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Regionen sowie mit den Zielen des Landschafts- und Naturschutzes abgestimmt.
Die landwirtschaftliche Produktion soll weiterhin innerhalb der noch ortstypischen und authentischen rheinnahen kantonalen Landschaftsschutzzonen stattfinden. Die betrieblichen Weiterentwicklungen sollen sich auf das Umfeld von bestehenden landwirtschaftlichen Standorten und die Siedlungsrandlagen konzentrieren, um eine Beeinträchtigung der ökologischen und landschaftsästhetischen Qualitäten der Landschaftsräume durch Nutzungsintensivierung und Zersiedlung zu verhindern.
Gemeinsam mit den Gemeinden
Der kantonale Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft wurde kontinuierlich mit Vertreterinnen und Vertretern aller Gemeinden im Projektperimeter und den beiden Regionalplanungsverbänden Fricktal Regio und ZurzibietRegio koordiniert und erarbeitet.
In zwei Informationsveranstaltungen wurden die Gemeinden über Inhalte und den Stand der Arbeiten orientiert. Sie wurden im Rahmen von drei Gemeindegesprächen und Vernehmlassungen vor der offiziellen Mitwirkung bei der Erarbeitung aktiv eingebunden. Der jeweilige Stand der Arbeiten wurde ebenfalls mit den beiden Regionalplanungs-verbänden gespiegelt.
Gestern Mittwoch, 27. März 2024, hat zum kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft in Laufenburg eine öffentliche Informationsveranstaltung für die interessierte Bevölkerung und Behördenvertreterinnen stattgefunden.
Dies auch als Vorbereitung auf die öffentliche Anhörung, die heute Donnerstag, 28. März, startet und bis zum 26. Juli 2024 läuft.
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