Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat in einem Vorstoss gefordert, dass das Kulturland im Fall einer Enteignung durch die öffentliche Hand höher entschädigt wird als bisher. Der Bund hat im Enteignungsrecht bereits entsprechende Bestimmungen aufgenommen.
Der vorliegende Entwurf soll nun auch im Kanton Aargau die Gesetzesgrundlage dafür schaffen, dass Landwirtschaftsland massvoll besser entschädigt wird. Je nach Einstufung der Landqualität soll im Enteignungsfall neu der Landpreis von bisher zwischen 3 und 13 Franken pro Quadratmeter auf bis 22 Franken pro Quadratmeter erhöht werden.
Aus diesen Überlegungen heraus beantragt der Regierungsrat eine Änderung des Baugesetzes. Zur Vorbereitung der Vorlage an den Grossen Rat wird vom 2. Dezember 2022 bis 10. März 2023 eine Anhörung durchgeführt. Das geänderte Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die neue Regelung soll nur für Projekte gelten, die nach Inkrafttreten der Rechtsänderung öffentlich aufgelegt worden sind.
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